Seit dem 1. Mai ist das neue Punktesystem in Flensburg in Kraft. Aufpassen müssen dadurch besonders Verkehrsteilnehmer, die öfter mal mit dem Gesetz in Konflikt geraten oder auch Vielfahrer. Denn schon nach dem vierten gröberen Verstoß, der mit zwei Punkten geahndet wird, sind die acht Punkte erreicht und der Betroffene ist seinen Führerschein los.
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Auch Berufskraftfahrer müssen aufpassen. Sie sind schon alleine dadurch besonders gefährdet, da sie etliche Kilometer mehr als ein Durchschnittsfahrer auf der Straße zurücklegen und das Risiko zum Beispiel in eine Radarfalle zu geraten, dadurch steigt. „Kommen dann noch Punkte wegen Ladungsverstößen oder Mängeln am Fahrzeug dazu, sind die acht Punkte schnell erreicht“, sagt Günter Fenderl, Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Der Experte weist darauf hin, dass aber nicht jede Radarmessung tatsächlich korrekt ist, sondern es durchaus eine Fehlerquote gibt. Ursache für falsche Geschwindigkeitsmessungen können u.a. die falsche Bedienung der Radargeräte oder eine Fehlfunktion an dem Gerät sein. Daraus können sich Ansätze für eine erfolgreiche Verteidigung ergeben.
Dies kann gerade nach der Reform des Punktesystems wichtig sein, da der der Führerschein eben schon bei acht Punkten entzogen wird und gerade für Berufskraftfahrer viel auf dem Spiel steht.
Mehr Informationen zum neuen Punktesystem im Fahreignungsregister, den Tilgungsfristen und den Möglichkeiten der Verkehrsteilnehmer zum Punkteabbau sind online unter: www.neues-punktesystem.de abrufbar.