Die Null-Promille-Grenze für Verkehrsteilnehmer ist immer wieder in der Diskussion. Allerdings konnten sich die Befürworter bislang nicht durchsetzen. Wer sich noch ans Steuer setzen muss, sollte Alkohol dennoch nur mit äußerster Vorsicht und maßvoll genießen. Ein Unfall ist schnell passiert und Alkohol am Steuer wird drastisch bestraft.
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„Wer einen Alkoholgehalt von 1,1 Promille im Blut hat und sich dennoch ans Steuer setzt, begeht eine Straftat“, sagt Günter Fenderl, Fachanwalt für Verkehrsrecht. Nach der Umsetzung des neuen Punktesystems in Flensburg seit dem 1. Mai 2014 muss der Betroffene mit einem satten Bußgeld, dem Entzug der Fahrerlaubnis und drei Punkten in Flensburg rechnen.
Aufpassen sollten auch Verkehrsteilnehmer, die Medikamente eingenommen haben. Auch die können zu einer Einschränkung der Fahrtüchtigkeit führen. Das wird dann ähnlich bestraft wie Alkohol oder Drogen am Steuer. Zwar schützt Unwissenheit nicht vor Strafe, es kann sich aber lohnen, einen Bußgeldbescheid anzufechten. „Und auch nicht jede Messung der Alkoholkonzentration im Blut muss korrekt sein“, so Fenderl.
Mehr Informationen zum neuen Punktesystem im Fahreignungsregister, den Tilgungsfristen und den Möglichkeiten der Verkehrsteilnehmer zum Punkteabbau sind online unter: www.neues-punktesystem.de abrufbar.