Neues Kleinanlegergesetz

Die Bundesregierung erhöht den Schutz von Anlegern. Diese können künftig dank neuer Transparenzregeln und verbesserter Informationen die Risiken von Vermögensanlagen besser einschätzen. Daneben erhält die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) neue Aufsichtsbefugnisse und als weiteres Aufsichtsziel den kollektiven Verbraucherschutz. Dazu hat das Bundeskabinett am 12. November 2014 das Kleinanlegerschutzgesetz beschlossen.Der Bundesminister der Finanzen, Dr. Wolfgang Schäuble: „Wir erhöhen den Schutz der Verbraucher im Finanzsektor. Anleger können sich künftig noch besser informieren. Wir weiten die strikten Regeln zum Anlegerschutz auf weitere Produkte aus, verbieten irreführende Werbung und geben der Aufsicht neue Rechte.
Die Entscheidung über eine Anlage und das damit verbundene Risiko kann nur jeder selbst treffen. Wir stellen sicher, dass dafür alle wichtigen Informationen bekannt sind.“

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Mit dem Kleinanlegerschutzgesetz reagiert die Bundesregierung auf Missstände am sog. „Grauen Kapitalmarkt“. Künftig kann die BaFin auf ihrer Internetseite Maßnahmen und Bußgeldentscheidungen bekannt machen, wenn Anbieter gegen Regeln des Anlegerschutzes verstoßen. Bei erheblichen Bedenken für den Anlegerschutz oder Gefahren für das Funktionieren oder die Integrität der Finanzmärkte kann sie den Vertrieb bestimmter Finanzprodukte beschränken oder verbieten.

Hier den ganzen Artikel auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums lesen

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