Neuer Manipulationsverdacht: KBA nimmt Opel Astra und andere Diesel unter die Lupe

Neuer Ärger für Opel: Wie der Hessische Rundfunk berichtete, nimmt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) weitere Diesel-Modelle des Autobauers wegen des Verdachts der Abgasmanipulationen unter die Lupe. Besonders bitter: Auch der Verkaufsschlager Opel Astra soll zu den Fahrzeugen gehören, bei denen das KBA die Abgasreinigung auf mögliche unzulässige Abschalteinrichtungen untersucht. Bei den Untersuchungen der Flensburger Behörde soll es um Diesel-Motoren mit der Abgasnorm Euro 6 gehen.

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Von Opel gibt es bisher noch keine Stellungnahme zu den Untersuchungen. „Sollte sich herausstellen, dass die Abgaswerte manipuliert wurden, ist der Dieselskandal endgültig bei Opel angekommen und es könnten viel mehr Fahrzeuge davon betroffen sein als bisher vermutet wurde“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

Zuletzt war Opel ohnehin schon im Abgasskandal stärker in die Schlagzeilen gerückt, weil das KBA einen Rückruf für Diesel-Fahrzeuge der Modelle Insignia, Zafira und Cascada angeordnet hatte. Grund für den Rückruf ist, dass die Behörde eine unzulässige Abschalteinrichtung entdeckt hatte, die zu einem erhöhten Ausstoß gesundheitsschädlicher Stickoxide führen kann. Opel hält die Einrichtungen allerdings für legal und hat sich gegen den Rückruf gewehrt. Das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein hatte allerdings einen Eilantrag gegen den Rückruf abgelehnt. Nach Ansicht des Gerichts lägen schwerwiegende Anhaltspunkte dafür vor, dass die Auffassung des Kraftfahrt-Bundesamtes, dass die Abschalteinrichtungen unzulässig sind, zutreffend ist.

Zudem stellt sich bei Opel inzwischen die Frage der Verantwortung. Der Autobauer wurde im Sommer 2017 vom französischen PSA-Konzern übernommen und sieht daher den ehemaligen Eigentümer General Motors in der Haftung.

„Stellt sich heraus, dass Opel tatsächlich illegale Abschalteinrichtungen verwendet hat, können geschädigte Opel-Käufer ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen. Der VW-Abgasskandal hat bereits gezeigt, dass gute Chancen bestehen, solche Ansprüche auch durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal.

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