Wir zitieren die VZ Baden-Württemberg:
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„Wir kämpfen gegen unerwünschte Werbung!“ Das verspricht eine „Neue Robinsonliste“ aus Frankfurt am Main. Angeboten wird die Eintragung in diese Liste, um sich vor unerwünschter Werbung per Telefon, Fax, E-Mail und Post zu schützen. Allerdings: Genau dieses Angebot trifft per Fax ein. Faxwerbung nervt, verursacht den Empfängern unnötige Kosten und ist deshalb nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb unzulässig – es sei denn, der Verbraucher hat vorher ausdrücklich eingewilligt.
Zur belästigenden Werbung gesellt sich Irreführung: So behauptet der Absender, die Eintragung in die „Neue Robinsonliste“ sei kostenfrei. Doch wer aufmerksam weiter liest, erfährt, dass er 350 Euro netto zahlen soll. Für diesen Preis will der Absender die Daten angeblich an 320 Werbetreibende zur Löschung weiterleiten. Dieser „Service“ soll sich um ein weiteres Jahr verlängern, wenn der Nutzer nicht innerhalb des ersten Jahres kündigt.
Der Begriff „Robinsonliste“ ist im Zusammenhang mit der Verhinderung unerwünschter Werbung seit Jahren eingeführt. Diese bekannte Liste für Briefwerbung wird vom Deutschen Dialogmarketing Verband e.V. (DDV) geführt. Die echte Robinsonliste ist für den Verbraucher kostenlos.