Wirtschaftsminister Habeck hatte Ende Januar für reichlich Turbulenzen gesagt, als er die zum 31. Januar laufenden Förderung von Niedrigenergiehäusern und energetische Sanierungen sehr kurzfristig um mehr als eine Woche verkürzte und nicht nur die Annahme weiterer Anträge verweigerte, sondern auch bislang bereits eingereichten und noch nicht entschiedenen Anträgen wenig Hoffnungen auf einen positiven Entscheid machen konnte. Wohnungsbaugenossenschaften, aber auch gewerbliche Bauträger oder einfache Häusle-Bauer erwägten daraufhin, gegen diese ministeriellen Erlasse zu klagen und Ansprüche gegen den Bund durchzusetzen.
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Nun gibt es Neuigkeiten aus dem Grünen Wirtschaftsministerium: Seit dem 22. Februar 2022 können neue Anträge gestellt werden im Rahmen eines Antragsystems, das sich im Gegensatz zu den ursprünglichen Vorgaben Habecks aber noch nicht am Förderziel durch zu erreichende CO2-Einsparungen orientiert. Wie die zukünftige Energieeffizienz-Förderung der staatlichen KfW-Bank aussehen wird und was es für betroffene Antragsteller bedeutet, wollen wir in diesem Beitrag erklären.
Hintergründe zur neuen KfW-Förderung
Habeck hatte überraschend das aus der bisherigen Energie-Effizient-Förderungen mit der finanziellen Ebbe in den Fördertöpfen begründet – zu viele Antragsteller hätten sich beworben. Im Hinterkopf dürfte der Minister allerdings seinen schon länger gehegten Plan verfolgen, von Aspekten der Energie-Einsparung hin zu mehr Würdigung von CO2-Einsparungen zu kommen. Über den Weg mag man streiten, das Ziel macht Sinn, denn der Grad von Energieeffizienz ist nicht unbedingt allein ein Marker für klimafreundliches Bauen – hier werden Messpunkten viel deutlicher in Höhe von definitiver CO2-Vermeidung gesetzt, weil CO2 vermeiden ein messbarer Beitrag zur Bekämpfung der Klimakrise ist. Hier könnten in Zukunft globale Standards wichtig sein, statt kleinstaatlicher Definitionen, was denn nun energieeffizient ist und was nicht.
Diese Diskussion scheint philosophisch, kann sich einer gewissen Sinnhaftigkeit nicht verschließen – was Bauherren, die sich auf geltendes Recht und verbindliche Fristen zur Antragsabgabe jetzt aber auch herzlich wenig hilft.
Was wird die KfW in Zukunft fördern?
Der neue Start der KfW-Förderung betrifft nach aktuellen Erkenntnissen wohl erst einmal die energieeffiziente Sanierung von Bestandsbauten. Förderziel muss sein, aus einem nicht den Förderstandards entsprechenden Gebäuden Wohneinheiten mit der erforderlichen Energieeffizienz-Daten zu machen. Diese Standards waren bislang durch die Effizienzhaus-Stufen 40, 55, 70, 85 und 100 definiert worden. Die Einteilung nach „Erreichter Effizienz“ soll trotz Habecks Ankündigungen vom 24. Januar 2022, demnächst mehr auf die effektive CO2-Vermeidung zu setzen und diese zu berechnen, auch erstmal so bleiben. EH55 heißt demnach auch weiter, dass nach Abschluss der förderfähigen Maßnahme ein Neubau nur 55 % der zum Bewohnen notwendigen Primär-Energie verbrauchen darf im Vergleich zu einem nicht den Standards entsprechenden Gebäude. Bei der Sanierung muss die Energieeffizienz um 55 % gesteigert werden.
Nach Ministeriumsangaben bleiben die Förderbedingungen für Sanierungsmaßnahmen also unverändert. Dies sollte zumindest Wohnunsbauträgern, die ältere Bestandsimmobilien sanieren möchten, die Argumente für eine Klage nehmen.