Neue Führerscheine ab 19. Januar 2013

www.blitzerblog.de berichtet über Neuregelungen aus dem Bereich des Führerscheinwesens. Ab dem 19. Januar 2013 gilt der neue eu-einheitliche EU-Führerschein, dessen Gültigkeit auf 15 Jahre beschränkt ist. Alte Führerscheine bleiben bis 2033 gültig uznd müssen bis dahin nicht umgetauscht werden. Wer es dann aber verschläft, hat keine gültige Fahrgenehmigung mehr.

Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de

Hier den Artikel lesen

Add a comment

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.