www.blitzerblog.de berichtet über Neuregelungen aus dem Bereich des Führerscheinwesens. Ab dem 19. Januar 2013 gilt der neue eu-einheitliche EU-Führerschein, dessen Gültigkeit auf 15 Jahre beschränkt ist. Alte Führerscheine bleiben bis 2033 gültig uznd müssen bis dahin nicht umgetauscht werden. Wer es dann aber verschläft, hat keine gültige Fahrgenehmigung mehr.