Katja Günther und die Online Content Ltd. stellen sich offensichtlich auf eine neue „Qualität“ der Abzocke ein. Nach Informationen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz dürfen sich 1000-de von Internetusern jetzt auf Mahnbescheide freuen. Nachdem sie angeblich auf Seiten der „Nutzlos-Branche“ in die Abo-Falle getappt sind und mit Mails und Post bombardiert wurden gehen nun die Mahnbescheide raus.
Grund zur Sorge haben sich bislang standhafte Nichtzahlernicht – allerdings darf man einen offiziellen Mahnbescheid auch nicht einfach übersehen, denn ohne Widersprucherhält der Versender einen so genannten „Titel“, den er erfolgreich einklagen kann. Das Gericht prüft die Rechtmäßigkeit einer Mahnung nicht, es schaut nur, ob der Rahmen passt.
Betroffene sollten nach Erhalt des Mahnbescheide sofort beim zuständigen Amtsgericht Widerspruch einlegen – erst jetzt kann ein Klageverfahren eröffnet werden, wenn eine der beiden Parteien dies beantragt und auch die Kosten dafür trägt
Erst dann kommt es zu einer Entscheidung, die erstmal zu akzeptieren ist. Verbraucherschutz-Experten sind sicher, dass es nach einem erfolgten Widerspruch aus ist mit weiteren Forderungen. Daher sollten Betroffene jetzt nicht einknicken und auf keinen Fall den Mahnbescheid unwidersprochen akzeptieren. Sollte ein Widerspruch Erfolg haben, bleiben die „Verursacher“ auf allen Kosten hängen….
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Welche Seiten alle betroffen sind ist noch unklar, möglich wäre z.b. fabrikverkauf.de. Es grenzt schon irgendwie an Perversion, dass Seiten wie genealogie.de schon höchstrichterlich abgestraft wurden, Rechtsanwältin Günther und Co. aber mit anderen Projekten weiter machen, als wäre nichts geschehen…Spannend wird nun, wie der erste Widerspruch gehandhabt wirdm bzw ob Frau Günther anschließend Klage einreicht,