Nährwertprofile

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Europaweit regelt die „Health-Claim-Verordnung“ europaweit, wann ein Produkt mit Angaben wie „fettarm“ oder „ballaststoffreich“ werben darf und wie weit der Verbraucher diese Produktversprechen nachprüfen kann.

Auf der Fachmesse „analytica“ stellen zahlreiche Unternehmen ihre Entwicklungen für die Lebensmittelanalyse vor. Die „Szene“ scheint bestens vorbereitet für die komplette Umsetzung der Verbraucherschutzverordung bis spätestens 2010. irreführende Werbeversprechen wie , Light“, „von Natur aus“, „energiereduziert“ oder „sogar extra-light“ gehören dann der Vergangenheit an. Hersteller dürfen für den gesundheitlichen Aspekt fettfreier Artikel nicht mehr werben, wenn andererseits ein hoher Zuckeranteil vorhanden ist. Nährwertprofile sollen definieren, ob ein Produkt als Ganzes gesund ist.

„Calcium vermindert Krankheit XYZ“ darf nur noch aufgedruckt werden, wenn Inhaltsstoff und Krankheit auf einer entsprechenden Liste geführt sind un der Zusammenhang wissenschaftlich belegt wurde.

Verbraucherschutz Vertrauens-Index

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Tomke Schwede

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