Nährwertprofile

Europaweit regelt die „Health-Claim-Verordnung“ europaweit, wann ein Produkt mit Angaben wie „fettarm“ oder „ballaststoffreich“ werben darf und wie weit der Verbraucher diese Produktversprechen nachprüfen kann.

Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de

Auf der Fachmesse „analytica“ stellen zahlreiche Unternehmen ihre Entwicklungen für die Lebensmittelanalyse vor. Die „Szene“ scheint bestens vorbereitet für die komplette Umsetzung der Verbraucherschutzverordung bis spätestens 2010. irreführende Werbeversprechen wie , Light“, „von Natur aus“, „energiereduziert“ oder „sogar extra-light“ gehören dann der Vergangenheit an. Hersteller dürfen für den gesundheitlichen Aspekt fettfreier Artikel nicht mehr werben, wenn andererseits ein hoher Zuckeranteil vorhanden ist. Nährwertprofile sollen definieren, ob ein Produkt als Ganzes gesund ist.

„Calcium vermindert Krankheit XYZ“ darf nur noch aufgedruckt werden, wenn Inhaltsstoff und Krankheit auf einer entsprechenden Liste geführt sind un der Zusammenhang wissenschaftlich belegt wurde.

Add a comment

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.