Nachrangdarlehen Garantis GmbH & Co. KG

Nachrangdarlehen sind immer hochriskante Geldanlagen. Den Anlegern kann im schlimmsten Fall der Totalverlust ihres investierten Geldes drohen“, sagt Rechtsanwalt Ralf Buerger, Fachanwalt fĂŒr Bank- und Kapitalmarktrecht aus Hagen. Das gilt auch fĂŒr das Nachrangdarlehen „Garant Flex“ der Garantis GmbH & Co. KG, die zuvor unter dem Namen WBS Finanzservice GmbH firmierte.

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Zum Wesen eines Nachrangdarlehen gehört, dass der Anleger als Darlehensgeber auftritt. Er ĂŒberlĂ€sst der Gesellschaft fĂŒr einen gewissen Zeitraum einen bestimmten Betrag. DafĂŒr erhĂ€lt er im Gegenzug Zinsen und am Ende der Laufzeit sein Geld zurĂŒck. Das ist bei der Garantis GmbH & Co. KG nicht anders.

Wenn alles gut lĂ€uft, hat der Anleger mit dem Nachrangdarlehen eine Rendite erzielt. LĂ€uft nicht alles gut zeigt sich das hohe Risiko bei Nachrangdarlehen und dem Anleger drohen Verluste. Kommt die Gesellschaft in wirtschaftliche Schwierigkeiten, steht auch das Geld des Anlegers auf dem Spiel. Folge ist hĂ€ufig, dass Zinszahlungen ausbleiben und RĂŒckzahlungen nicht erfolgen. Der Anleger hat dann schlechte Karten, denn seine Forderungen sind nachrangig, d.h. sie stehen hinter den Forderungen der anderen GlĂ€ubiger zurĂŒck. Im Insolvenzfall kann das den Totalverlust des investierten Geldes bedeuten.

„Das Geld der Anleger muss aber nicht verloren sein“, sagt Rechtsanwalt Buerger, der sich mit der speziellen Problematik von Nachrangdarlehen intensiv befasst hat. „Oft ist die Nachrangigkeit nicht wirksam vereinbart worden. Das sollte in einem ersten Schritt geprĂŒft werden“, so Rechtsanwalt Buerger. Denn die Anleger mĂŒssen ĂŒber ihr Risiko aufgeklĂ€rt werden. HĂ€ufig sind in den AGB aber nur intransparente vorformulierte Klauseln zur Nachrangigkeit zu finden, die den Anleger unangemessen benachteiligen und ungĂŒltig sind. Dann wurde der RangrĂŒckritt nie wirksam vereinbart, wodurch sich die Position des Anleger verbessert.

Ebenso hĂ€tten auch die Vermittler ĂŒber die bestehenden Risiken aufklĂ€ren mĂŒssen. Haben sie ihre Informationspflicht verletzt, können sie sich schadensersatzpflichtig gemacht haben. Zudem können auch Gesellschafter und GeschĂ€ftsfĂŒhrer der Gesellschaft schadenersatzpflichtig sein, weil sie z.B. gegen einschlĂ€gige Vorschriften des Kreditwesengesetzes (KWG) verstoßen haben.

„GrundsĂ€tzlich sollten die Anleger bei Nachrangdarlehen sehr wachsam sein. Kommt es zu Zahlungsverzögerungen sollten aufgrund des hohen Risikos umgehend rechtliche Schritte eingelegt werden“, so Rechtsanwalt Buerger.

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