Das Geld der Anleger, die in Nachrangdarlehen der Autark-Gruppe investiert haben, muss nicht verloren sein. „Es bestehen gute Aussichten, Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler durchzusetzen, weil sie unzureichend über die Risiken der Geldanlage aufgeklärt haben. Das zeigt auch ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Mönchengladbach, das wir für unseren Mandanten erstreiten konnten“, sagt Rechtsanwalt Bastian Veller von der Kanzlei Buerger, Schmaltz aus Hagen.
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Autark-Nachrangdarlegen wurden mit hohen Renditen beworben. Doch spätestens nachdem das Fürstlichen Landgericht Vaduz am 17. Dezember 2018 das Konkursverfahren über das Vermögen der Autark eröffnet hatte, wurde klar, dass aus den erhofften Renditen nichts wird und die Anleger stattdessen mit hohen finanziellen Verlusten bis hin zum Totalverlust ihres investierten Geldes rechnen müssen.
Der Mandant von Rechtsanwalt Veller hatte gleich drei Nachrangdarlehen im Gesamtwert von 4.100 Euro (inklusive Agio) bei der Autark Vertrieb- und Beteiligung GmbH über einen Finanzvermittler abgeschlossen. „Wir haben den Vermittler in Anspruch genommen, weil er unseren Mandanten nicht ausreichend über die bestehenden Risiken bei Nachrangdarlehen aufgeklärt hat. Insbesondere wurde das Totalverlust-Risiko verharmlost. Aufgrund des hohen Verlustrisikos entsprachen die Autark-Nachrangdarlehen auch nicht dem Wunsch unseres Mandanten nach einer sicheren Geldanlage“, erklärt Rechtsanwalt Veller.
Nachdem der Vermittler zunächst außergerichtlich zur Zahlung aufgefordert wurde, die gesetzte Frist jedoch ungenutzt verstreichen ließ, wurde Klage vor dem Amtsgericht Mönchengladbach erhoben. Das Gericht sprach dem Anleger mit Urteil vom 3. Dezember 2018 Schadensersatz zu. Rechtsanwalt Veller: „Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig und konnte erfolgreich vollstreckt werden. Unser Mandant hat am 22. März 2019 seinen Anlagebetrag zuzüglich Zinsen und Anwaltskosten erhalten.“
Der Fall dürfte ein typisches Beispiel für zahlreiche Autark-Anleger sein, die in der Hoffnung auf Renditen Nachrangdarlehen gezeichnet haben und nun den Verlust ihres Geldes befürchten müssen. „Ebenso typisch dürfte auch sein, dass die Anleger von den Vermittlern – nicht nur im Falle der Autark – nicht über das hohe Verlustrisiko bei Nachrangdarlehen aufgeklärt wurden. Sind die Vermittler ihrer Informationspflicht nicht nachgekommen, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden“, erklärt Rechtsanwalt Veller.