Nachbetrachtung 99downloads-Urteil in Hamburg

Aktuell kritisieren Verbraucherblogs vermeintliche Verfahrensfehler beim Urteil des LG Hamburg gegen die Betreiber von 99downloads. Ich sehe darin aber eher den dringend notwendigen Paradigmenwechsel, den wir Blogger doch schon seit 5 Jahren fordern. Alle Trophäenurteile bislang basierten darauf, dass Richter nichts gegen die Tricks der Abzocker unternehmen konnten, durften oder wollten. Das LG Hamburg hat erstmals einen Verurteilungswillen durchgezogen, was nichts anderes heißt, als die Argumente der Abzocker nicht zuzulassen. Mehr noch: Nicht mal drüber reden zu wollen.

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Klar ist das aus Sicht eines unterlegenen Anwaltes gleich bedeutend mit dem Untergang des Abendlandes. Für den Verbraucher ist es ein tolles Urteil und ich hoffe, dass Frankfurt sich ähnlich verhält. Anschließend wird der beste Anwalt der Welt sich darüber aufregen. Aber er ist halt nur Anwalt – kein Richter!

Die Luft wird dünner vor deutschen Richterstühlen. Und zum Glück kann ein Richter sagen „Yes I can!“ Bislang ist von einer Revision gegen das Hamburger Urteil keine Rede, und wenn, dann wird’s auch nur um das Strafmaß gehen.

Ich bin 99downloads-Gegner der ersten Stunde, jeder der mag kann kommen und sich die Briefe anschauen, die ich von denen und ihren Anwälten 2009 bekommen habe. Ich bin im Rahmen einer Cybermobbing-Kampagne der damaligen Kindergartenbande dort ohne mein Wissen anmeldet worden und habe alle Mahnungen und Drohungen auf dem Tisch. Mein Mitleid, dass dort jemand einsitzt, obwohl es Verfahrensfehler gab, hält sich in Grenzen.

Früher gab es einen Aufschrei, wenn Richter abzockerfreundlich richtetet, heute richten sie verbraucherfreundlich und dann ist es auch wieder nicht Recht…

2 comments
  1. Das LG Hamburg hat doch eindeutig festgestellt, dass das Verstecken von Kostenhinweisen Betrug ist.
    Das ist erstmalig passiert und ich hoffe, dass dieses Urteil Signalwirkung haben wird.
    Diverse Staatsanwaltschaften sollten nun vor Scham erröten und ihre schlampig geführten und deshalb eingestellten Verfahren wieder aufnehmen.

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