Wer Angst hat, von Abo-Abzockern im Internet vor Gericht gezerrt zu werden, der sollte sich ein Urteil des Berliner Amtsgerichtes aus November 2008 aufmerksam durchlesen. In einer vom nachbarschaft24.net geforderten Entscheidung wurde ein säumiger Zahler eben nicht dazu verurteilt, seine Rechnung plus Nebenkosten zu bezahlen. Ganz im Gegenteil: Die Berliner Richter gaben dem Angeklagten Opfer voll umfangänglich Recht: Keine Zahlungspflicht bei nachbarschaft24.net
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Grund für die Entscheidung: Eigentich sei gar nicht wirklich klar, wofür Netsolutions FZE überhaupt Geld verlangt, daher seien Verträge unwirksam.
Eine Berlinerin hatte dies auch vor dem Urteil schon so gesehen und die Zahlung verweigert. Gegen diese Frau zog die Firma nun vor Gericht, um das Geld einzufordern – vergeblich! Das Amtsgericht Mitte wies die Klage als „unbegründet“ ab, mit Hinweis auf die Nichterfüllung des „Transparenzgebotes“. Die Frau sei nicht in ausreichender Weise über ihr Widerrufsrecht belehrt worden. Dazu reiche der unscheinbare Hinweis in der Fußzeile der Startseite reicht nicht aus. Das Widerrufsrecht sei auf Basis der zahlreichen Verstöße nicht zeitlich begrenzt, denn gemäß § 305 Abs. 2 Nr. 1 BGB hätte ein ausdrücklicher Hinweis auf die Einbeziehung der BGB erfolgen müssen.
Eine Berufung ließ das Amtsgericht Berlin Mitte in seinem Urteil (Urteil vom 05.11.2008 – Az.: 17 C 298/08) nicht zu. Damit ist die Entscheidung rechtskräftig.
Weitere Urteile: die Amtsgerichte München (Urteil vom 16.01.07 – Az.: 161 C 23695/06) und Hamm (Urteil vom 26.03.08 – Az.: 17 C 62/08) erklären, dass Opfer von Abofallen im Internet nicht bezahlen müssen.