Spätestens mit den jüngsten Entscheidungen des Landgerichts Stuttgart ist Mercedes endgültig im Abgasskandal angekommen. Das LG Stuttgart entschied gleich in drei Verfahren, dass Mercedes eine unzulässige Abschalteinrichtung bei der Abgasreinigung verwendet habe und verurteile den Autobauer deshalb zu Schadensersatzzahlungen zwischen 25.000 und 40.000 Euro.
Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden
Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de
Es ist nicht das erste Urteil gegen Mercedes im Abgasskandal. Auch die Landgerichte Karlsruhe und Hanau haben schon ähnliche Entscheidungen getroffen. Allerdings hatten sie nicht in dieser Deutlichkeit von unzulässigen Abschalteinrichtungen gesprochen. Das LG Stuttgart hat die bei der Abgasreinigung verwendeten sog. thermischen Fenster eindeutig als unzulässige Abschalteinrichtungen qualifiziert. „Das macht die Urteile zu einem echten Paukenschlag. Denn thermische Fenster hat Mercedes bei zahlreichen Diesel-Modellen der Schadstoffklassen Euro 5 und Euro 6 verwendet. Daher ist die Rechtsprechung des LG Stuttgart für Mercedes ein herber Schlag. Den betroffenen Mercedes-Kunden zeigt sie hingegen, dass gute Chancen bestehen, Schadensersatzansprüche gegen Daimler durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Hendrik Langeneke.
Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig und es ist davon auszugehen, dass Mercedes in Berufung gehen wird. Denn die Bedeutung dieser Entscheidung ist groß. Denn Daimler bestreitet nicht den Einsatz von thermischen Fenstern, hält diese aber für legal. Durch die sog. Thermofenster wird die Abgasreinigung in bestimmten Temperaturbereichen reduziert. Mercedes und auch andere Autobauer halten dies für notwendig, um Dieselmotoren damit vor Versottungsschäden zu schützen.
Doch ausgerechnet vor dem Landgericht Stuttgart und damit quasi vor der eigenen Haustür ist Mercedes mit dieser Argumentation nicht durchgekommen. Auch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat offenbar seine Zweifel und ordnete schon im vergangenen Jahr einen Rückruf für diverse Mercedes-Modelle wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen an. Die Probleme für Mercedes könnten sich nach den Urteilen des LG Stuttgart weiter ausweiten.
„Im VW-Abgasskandal hat sich bereits gezeigt, dass betroffene Verbraucher gute Möglichkeiten haben, Schadensersatzansprüche gegen VW durchzusetzen. Das dürfte ebenso für Mercedes-Kunden gelten“, so Rechtsanwalt Langeneke.