Am Grauen Kapitalmarkt werden Finanzmarktprodukte gehandelt, die nicht der behördlichen Aufsicht der Bafin unterstehen. Die Bundesregierung zieht aus dem Fall PROKON aber jetzt wohl Konsequenzen und will die Bafin mit deutlich Befugnissen für das Regulieren des Grauen Kapitalmarkts ausstatten. Zwar soll es den nahezu unkontrollierten Grauen Markt weiter geben, die offizielle deutsche Finanzaufsicht soll aber die Möglichkeit bekommen, gefähriche Anlageprodukte vom Markt zu nehmen, sobald der „toxische Charakter“ erkannt ist. Im Fall PROKON hatten die Zeichen schon sehr früh auf „Toxisch (giftig)“ gestanden. Fehlende Berichte und Hinweise darauf, dass Anlegerkapital wohl nicht ohne weiteres zurüchgezahlt werden könnten hatten Verbraucherschützer schon früh auf den Plan gebracht. Die anhaltenden Warnungen hatten letztendlich zu einem Kapitalabzug im großen Stil geführt und PROKON im Bereich des Anlegergeldes zu Zahlungsunfähigkeit geführt.
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