Nach Datenleck bei Facebook – LG Zwickau spricht Schadenersatz zu

Die Meldung schreckte Millionen Facebook-Nutzer im Frühling 2021 auf. Bei Facebook gab es ein riesiges Datenleck und persönliche Daten von Millionen Nutzern tauchten im Internet auf. Allein in Deutschland waren rund sechs Millionen Nutzer betroffen. Sie können sich nun Hoffnung auf Schadenersatz machen. Denn das Landgericht Zwickau hat als erstes Gericht mit Versäumnisurteil vom 14. September 2022 entschieden, dass Facebook einem User 1.000 Euro Schadenersatz zahlen muss (Az.: 7 O 334/22).

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Ostern 2021 waren in einen Hacker-Forum Datensätze von Millionen Facebook-Nutzern aufgetaucht. Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Geburtstag oder persönliche Angaben wie der Beziehungsstatus waren einsehbar. In den falschen Händen kann mit diesen Daten großer Schaden angerichtet werden. So klagen Betroffene vermehrt über Spam-Mails, Anrufe, etc. Gefährlich wird es, wenn die Hacker die Daten dazu nutzen, täuschend echte Nachrichten und ähnliches zu verschicken.

Trotz des immensen Ausmaßes des Datenlecks ist Facebook bislang ungeschoren davongekommen. Das hat sich mit dem Urteil des Landgerichts Zwickau geändert Das Gerichts entschied, dass Facebook gegen die Datenschutzgrundverordnung – kurz DSGVO – verstoßen habe und dem Kläger deshalb immateriellen Schadenersatz in Höhe von 1.000 Euro zahlen müsse. Zudem muss Facebook dem Kläger alle weiteren Schäden ersetzen, die dem Kläger durch unbefugten Zugriff auf seine Daten noch entstehen können.

Das Gericht stellte fest, dass Facebook für das Datenleck mitverantwortlich sei. So seien die personenbezogenen Daten der Nutzer nicht ausreichend geschützt gewesen. Dem Kläger sei dadurch ein immaterieller Schaden entstanden. Daher habe er gemäß Art. 82 DSGVO Anspruch auf Schadenersatz.

Das LG Zwickau hielt Schadenersatz in Höhe von 1.000 Euro für angemessen. Mehr hatte der Kläger nicht gefordert. „Möglich ist aber auch Schadenersatz in Höhe von 5.000 Euro“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Facebook-Nutzern, die seit mindestens März 2021 ein Facebook-Konto haben, bietet die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte eine kostenlose und unverbindliche Überprüfung an, ob sie von dem Datenleck betroffen sind und Anspruch auf Schadenersatz haben.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/

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