Nach Datenleck bei Facebook – LG Zwickau spricht Schadenersatz zu

Die Meldung schreckte Millionen Facebook-Nutzer im FrĂŒhling 2021 auf. Bei Facebook gab es ein riesiges Datenleck und persönliche Daten von Millionen Nutzern tauchten im Internet auf. Allein in Deutschland waren rund sechs Millionen Nutzer betroffen. Sie können sich nun Hoffnung auf Schadenersatz machen. Denn das Landgericht Zwickau hat als erstes Gericht mit VersĂ€umnisurteil vom 14. September 2022 entschieden, dass Facebook einem User 1.000 Euro Schadenersatz zahlen muss (Az.: 7 O 334/22).

Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten RechtsanwÀlten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de

Ostern 2021 waren in einen Hacker-Forum DatensĂ€tze von Millionen Facebook-Nutzern aufgetaucht. Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Geburtstag oder persönliche Angaben wie der Beziehungsstatus waren einsehbar. In den falschen HĂ€nden kann mit diesen Daten großer Schaden angerichtet werden. So klagen Betroffene vermehrt ĂŒber Spam-Mails, Anrufe, etc. GefĂ€hrlich wird es, wenn die Hacker die Daten dazu nutzen, tĂ€uschend echte Nachrichten und Ă€hnliches zu verschicken.

Trotz des immensen Ausmaßes des Datenlecks ist Facebook bislang ungeschoren davongekommen. Das hat sich mit dem Urteil des Landgerichts Zwickau geĂ€ndert Das Gerichts entschied, dass Facebook gegen die Datenschutzgrundverordnung – kurz DSGVO – verstoßen habe und dem KlĂ€ger deshalb immateriellen Schadenersatz in Höhe von 1.000 Euro zahlen mĂŒsse. Zudem muss Facebook dem KlĂ€ger alle weiteren SchĂ€den ersetzen, die dem KlĂ€ger durch unbefugten Zugriff auf seine Daten noch entstehen können.

Das Gericht stellte fest, dass Facebook fĂŒr das Datenleck mitverantwortlich sei. So seien die personenbezogenen Daten der Nutzer nicht ausreichend geschĂŒtzt gewesen. Dem KlĂ€ger sei dadurch ein immaterieller Schaden entstanden. Daher habe er gemĂ€ĂŸ Art. 82 DSGVO Anspruch auf Schadenersatz.

Das LG Zwickau hielt Schadenersatz in Höhe von 1.000 Euro fĂŒr angemessen. Mehr hatte der KlĂ€ger nicht gefordert. „Möglich ist aber auch Schadenersatz in Höhe von 5.000 Euro“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN RechtsanwĂ€lte.

Facebook-Nutzern, die seit mindestens MĂ€rz 2021 ein Facebook-Konto haben, bietet die Kanzlei BRÜLLMANN RechtsanwĂ€lte eine kostenlose und unverbindliche ÜberprĂŒfung an, ob sie von dem Datenleck betroffen sind und Anspruch auf Schadenersatz haben.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/

Add a comment

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darĂŒber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.