Die Meldung schreckte Millionen Facebook-Nutzer im FrĂŒhling 2021 auf. Bei Facebook gab es ein riesiges Datenleck und persönliche Daten von Millionen Nutzern tauchten im Internet auf. Allein in Deutschland waren rund sechs Millionen Nutzer betroffen. Sie können sich nun Hoffnung auf Schadenersatz machen. Denn das Landgericht Zwickau hat als erstes Gericht mit VersĂ€umnisurteil vom 14. September 2022 entschieden, dass Facebook einem User 1.000 Euro Schadenersatz zahlen muss (Az.: 7 O 334/22).
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Ostern 2021 waren in einen Hacker-Forum DatensĂ€tze von Millionen Facebook-Nutzern aufgetaucht. Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Geburtstag oder persönliche Angaben wie der Beziehungsstatus waren einsehbar. In den falschen HĂ€nden kann mit diesen Daten groĂer Schaden angerichtet werden. So klagen Betroffene vermehrt ĂŒber Spam-Mails, Anrufe, etc. GefĂ€hrlich wird es, wenn die Hacker die Daten dazu nutzen, tĂ€uschend echte Nachrichten und Ă€hnliches zu verschicken.
Trotz des immensen AusmaĂes des Datenlecks ist Facebook bislang ungeschoren davongekommen. Das hat sich mit dem Urteil des Landgerichts Zwickau geĂ€ndert Das Gerichts entschied, dass Facebook gegen die Datenschutzgrundverordnung â kurz DSGVO â verstoĂen habe und dem KlĂ€ger deshalb immateriellen Schadenersatz in Höhe von 1.000 Euro zahlen mĂŒsse. Zudem muss Facebook dem KlĂ€ger alle weiteren SchĂ€den ersetzen, die dem KlĂ€ger durch unbefugten Zugriff auf seine Daten noch entstehen können.
Das Gericht stellte fest, dass Facebook fĂŒr das Datenleck mitverantwortlich sei. So seien die personenbezogenen Daten der Nutzer nicht ausreichend geschĂŒtzt gewesen. Dem KlĂ€ger sei dadurch ein immaterieller Schaden entstanden. Daher habe er gemÀà Art. 82 DSGVO Anspruch auf Schadenersatz.
Das LG Zwickau hielt Schadenersatz in Höhe von 1.000 Euro fĂŒr angemessen. Mehr hatte der KlĂ€ger nicht gefordert. âMöglich ist aber auch Schadenersatz in Höhe von 5.000 Euroâ, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRĂLLMANN RechtsanwĂ€lte.
Facebook-Nutzern, die seit mindestens MĂ€rz 2021 ein Facebook-Konto haben, bietet die Kanzlei BRĂLLMANN RechtsanwĂ€lte eine kostenlose und unverbindliche ĂberprĂŒfung an, ob sie von dem Datenleck betroffen sind und Anspruch auf Schadenersatz haben.
Mehr Informationen: https://bruellmann.de/