Musterklage gegen Mercedes-Benz-Bank droht zu scheitern

Rund 680 Verbraucher haben sich der Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz-Bank angeschlossen, um so den Widerruf ihres Autokredits bei der Mercedes-Bank zu erreichen. Diese Erwartungen wurden gleich am ersten Verhandlungstag (25. Januar 2019) vor dem OLG Stuttgart enttäuscht.

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Die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz-Bank hatte die Schutzgemeinschaft für Bankkunden eingereicht. Ziel der Klage ist die Feststellung, dass die Mercedes-Bank fehlerhafte Verbraucherinformationen verwendet hat, die im Ergebnis dazu führen, dass die 14-tägige Widerrufsfrist nie angelaufen ist und der Widerruf deshalb auch noch Jahre nach Abschluss wirksam erklärt werden kann.

Gut möglich, dass sich das OLG Stuttgart inhaltlich gar nicht mit dieser Frage beschäftigen muss. Denn es bezweifelt, ob die Schutzgemeinschaft für Bankkunden überhaupt klageberechtigt ist. Eine anonymisierte Liste von 350 Mitgliedern, die ein Verein mindestens haben muss, um klagen zu dürfen, reichte dem Gericht nicht aus. Ähnlich hatte auch schon das OLG Braunschweig argumentiert und eine Musterfeststellungsklage der Schutzgemeinschaft für Bankkunden gegen die VW-Bank abgewiesen.

Auch wenn es zu keinen Musterverfahren kommen sollte, können Autofinanzierungen dennoch widerrufen werden. Die Voraussetzung ist lediglich, dass die Bank fehlerhafte Informationen verwendet hat. Da bi Autofinanzierungen häufig ein sog. verbundenes Geschäft vorliegt, wird durch den erfolgreichen Widerruf der Kreditvertrag und der Kaufvertrag rückabgewickelt. Unsere Kooperationsanwälte der IG Dieselskandal beraten gerne zum Thema Widerruf von Autokrediten und bieten eine kostenlose Prüfung der Widerrufsbelehrung an.

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