Musterfeststellungsverfahren gegen VW – Erster Verhandlungstag in Braunschweig

Das Oberlandesgericht Braunschweig hat am ersten Tag des mit Spannung begleiteten Verfahrens einige GrundsĂ€tzlichkeiten festgestellt und damit dem MusterklĂ€ger Hoffnung auf Schadensersatz gemacht. Auch wenn die Volkswagen-Besitzer nicht direkt mit VW VertrĂ€ge abgeschlossen hĂ€tten, wĂ€re VW aufgrund der deliktischen Haftung nach BGB 826 fĂŒr die vorsĂ€tzliche und sittenwidrige SchĂ€digung verantwortlich. Diese habe auch einen Schadensersatz ausgelöst – wie hoch dieser ist, sei aber schwer festzustellen. So sei es völlig unklar, ob ein real entstandener Schaden auf die Manipulationen oder auf die Diskussionen um mögliche Fahrverbote zurĂŒckzufĂŒhren sei.

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Intensiv wurde auch am ersten Verhandlungstag das wichtige Thema des Nutzungsersatzes diskutiert. Bei GewĂ€hrung des Nutzungsersatzes könnte es sich fĂŒr viele Teilnehmer nicht lohnen, auf ein erfolgreiches Ende des Verfahrens zu warten. Das Gericht ließ durchblicken, dass es der Entscheidung des EuropĂ€ischen Gerichtshofes, bzw. dem entsprechenden Vorlagenbeschluss folgen wird, den das Landgericht Jena derzeit zur Frage des Nutzungsersatzes formuliert.

Wer aus dem verfahren aussteigen wil, kann das noch bis zum heutigen Montag, 24 Uhr tun.

FĂŒr weitere Informationen stehen die KooperationanwĂ€lte der IG Dieselskandal gern zur VerfĂŒgung

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