Deutsche Banken haben in der Zeit seit 2002 immer wieder an ihren Widerrufsbelehrungen herumexperimentiert und mit nicht zulässigen Klauseln gesetzliche Vorgaben missachtet. Wenn ein Vertrag mit so einer Widerrufsbelehrung geschlossen wurde, dann kann der Vertrag „auf Ewig“ widerrufen werden – so gab es der Bundesgerichtshof 2002 vor. Nun gibt es ein neues Gesetz, der Widerrufsjoker ist tot und Darlehensnehmer haben nur noch bis zum 21. Juni Zeit, ihr Darlehen zu widerrufen und mit niedrigen Zinsen neu abzuschließen.
Allerdings: Der Widerruf muss bis zum 21. Juni 2016 bei der Bank vorliegen, sonst ist alles vorbei. Die Arbeitsgruppe jetzt-widerrufen.de stellt einen Musterbrief zum Darlehenswiderruf kostenlos zur Verfügung
Hier den Musterbrief downloaden und weitere Infos erhalten: