Immer wieder kommt es zum Streit zwischen Zahnärzten und Patienten, die über eine hohe Rechnung erschrecken. Was können Verbraucher tun und vor allem: Wie können sie sich schützen?
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Kaum noch Leistungen bei der gesetzlichen Krankenkasse
Aufgrund der explodierenden Kosten bei der Zahnbehandlung hat die GKV den Leistungskatalog in den letzten Jahren immer weiter zusammengestrichen. Die Krankenkassen verweisen dabei auf das Sozialgesetzbuch, das eine Versorgung vorsieht, die ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich ist. Anders gesagt: Sie decken die Grundversorgung ab, aber keine Extras. So werden zur Füllung von Lücken nur Kronen oder Brücken bezahlt, aber keine Implantate. Und selbst bei Kronen und Brücken kommen nur die günstigsten Varianten in Frage.
Wer höhere Qualität will, zum Beispiel Vollkeramikkronen, muss selbst tief in die Tasche greifen, sofern er keine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen hat. Eine solche Zusatzversicherung kostet je nach Alter, Leistung und Vorerkrankungen etwa 30 bis 50 Euro pro Monat und kann vor hohen Zahnarztrechnungen schützen. Eine Übersicht über verschiedene Angebote und weitere Informationen gibt es zum Beispiel unter https://www.wefox.de/zahnzusatzversicherung/. Wichtig: Wird mit dem Zahnarzt eine teurere Zahnbehandlung vereinbart, muss dieser zunächst einen Kostenvoranschlag erstellen und per Post zusenden. Dieser Kostenvoranschlag wird dann zunächst der GKV vorgelegt und anschließend der Zahnzusatzversicherung.
Ärger mit dem Kostenvoranschlag vermeiden
Der Zahnarzt kann aufgrund der vielen Tarife der Zahnzusatzversicherung nicht wissen, ob die eigene Versicherung sämtliche Kosten übernimmt. Es ist daher unbedingt sinnvoll, vor der festen Zusage zur Behandlung mit der Versicherung Rücksprache zu halten und eine Kostenübernahme zu sichern. Weigert sie sich, muss der Zahnarzt seinen Kostenvoranschlag noch einmal überarbeiten und eine günstigere Variante anbieten.
Allerdings gibt es häufig auch Probleme und Ärger über zweifelhafte Zahnarztrechnungen, denn dem Laien fällt es schwer, die aufgelisteten Leistungen zu beurteilen. So können Zahnärzte unterschiedliche Schwierigkeitsgrade für die gleiche Behandlung zur Berechnung verwenden. Wer sich vom Zahnarzt übervorteilt fühlt oder die Rechnung einfach nicht versteht, kann sich an die Zahnärztliche Verrechnungsstelle wenden oder die Unabhängige Patientenberatung Deutschland kontaktieren.
Im Zweifelsfall den Zahnarzt wechseln
In der heutigen mobilen Welt sind immer häufiger Wohnortwechsel erforderlich, die natürlich auch einen Wechsel der behandelnden Ärzte nach sich ziehen. Es lohnt sich, in der neuen Stadt Kollegen und Nachbarn nach Empfehlungen für Ärzte und Zahnärzte zu fragen und auch einmal Bewertungen im Internet zu lesen. Wer sich beim neuen Zahnarzt nicht wohl fühlt oder das Gefühl hat, dass die Rechnungen nicht stimmen, sollte nicht wider Willens bei ihm bleiben: Es gibt immer Alternativen.
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