Millionen-Forderung nach Verletzung des Urheberrechts

Glückfall oder nicht: Streitigkeiten um Urheberrechte können für den Inhaber der betroffenen Werke unter Umständen auch zu einer echten Einnahmequelle werden. In einem aktuellen Fall hatte das Wiener Hotel „Sofitel“ – Mitglied der Accor-Gruppe – Bilder eines Fotografen auch anderen Nutzern angeboten – unentgeltlich und ohne dafür die erforderlichen Rechte zu besitzen.

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Der Fotograf Klemens Horvath entdeckte die Urheberrechtsverletzung und forderte Schadensersatz. Das Verfahren endete jetzt in einem Vergleich: Österreichische Medien gehen davon aus, dass Horvath mit einer Millionensumme entschädigt wurde – nicht schlecht für eine ursprüngliche Auftragssumme in Höhe von 5000 Euro: Das hatte das Hotel nämlich für die sieben Fotos bezahlt. Horvath war offensichtlich bei Vertragsschluss gut beraten: Er hatte die Bilder dem Hotels für bestimmte Nutzungen und einen fest gelegten Zeitraum zur Verfügung gestellt. Das Hotel hielt sich nicht dran, gab die Bilder unentgeltlich weiter und ließ so zu, dass Horvath-Eigentum ungefragt auf den Covern von über 170-Hochganzmagazinen weltweit erschien, u.a. fanden sich Fotografien des architektonisch auffälligen Hotels in internationalen Modemagazinen wie Harper’s Bazar oder in den Magazinen von Airlines.

Das Hotel hatte die Bilder mit der Auflage eines allgemeinen Copyrightvermerkes frei zur Verfügung gestellt. Außerdem erlaubte sich „Sofitel“ , die Bilder auch über die vereinbarte Zeit hinaus für eigene Zwecke zu veröffentlichen und wohl auch elektronische Urheber-Vermerke absichtlich zu entfernen.

Im zwangsläufig anstehenden Verfahren bot man dem Fotografen für das „Missgeschick“ 300 Euro an, Horvath forderte 7-stellig. Die Einigung soll jetzt eher den Vorstellungen des Fotografen entsprochen haben. Arno Lampmann, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Partner bei LHR – Marken, Medien, Reputation – in Köln: „Die Chancen für Fotografen, nach nachgewiesenen Urheberrechtsverletzungen angemessen entschädigt zu werden, stehen gut. Zumal wenn wie vorliegend dermaßen ignorant mit Urheberrecht umgegangen wird wie vom Hotel Sofitel“. Horvath hatte aber auch die Technik auf seiner Seite: Durch den Einsatz hochkomplexer Such-Software konnte er nahezu alle Fotos aufspüren und Forderungen anmelden.

http://www.lhr-law.de/rechtsgebiete/urheberrecht

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