Eine Vielzahl an Menschen in Deutschland lebt zur Miete. Dabei sind sich viele Mieter, aber auch Vermieter aber nicht unbedingt so sicher, was rechtliche Rahmenbedingungen angeht. So wissen viele Mieter nicht unbedingt, wann der Gang zum Anwalt bei Ärger mit dem Vermieter sinnvoll ist. Vor allem rund um einen Umzug gibt es des Öfteren Probleme zwischen Mietern und Vermietern. Doch nicht immer muss dann direkt ein Anwalt aktiv werden, viele Probleme lassen sich auch ganz einfach durch ein Gespräch beider Parteien lösen. Trotzdem gibt es auch Situationen, in denen ein Anwalt für Mietrecht in Tübingen oder an anderen Orten mehr als ratsam ist. Hier steht, wann ein Anwalt wirklich helfen kann.
Lohnt sich der Gang zum Anwalt auch bei Kleinigkeiten?
Geht es lediglich um Lappalien zwischen Mietern und Vermietern – beispielsweise um die Kehrwoche oder die Nutzung des Hausflurs – lohnt sich der Aufwand meistens nicht, einen Anwalt einzuschalten. In solchen Situationen ist es deutlich ratsamer, das direkte Gespräch zu suchen und die Probleme anzusprechen. Allerdings kann es auch vorkommen, dass die Fronten dermaßen verhärtet sind, dass ein normales Gespräch kaum möglich ist. In einem solchen Fall soll ein Anwalt dann tatsächlich beratend und unterstützend aktiv werden – dies gilt übrigens für beide Seiten.
Geht es hingegen um Kündigungen, fehlerhafte Abrechnungen oder nicht bezahlte Mieten, ist der Weg zum Anwalt für Mietrecht in vielen Fällen unumgänglich. Denn in solchen Fällen ist fachliche Unterstützung in aller Regel nicht zu vermeiden. Alleine auch um abzustecken, welche Chancen ein mögliches Vorgehen haben kann oder wie die Gesetzeslage überhaupt aussieht.
Deutschland ist generell das Land der Mieter und Vermieter – in einer solchen Lage ist es beinahe unausweichlich, dass es dann hier und da auch zu Konflikten und Problemen kommt.
Was macht ein Anwalt für Mietrecht generell?
Die Aufgaben eines Anwalts im Mietrecht sind vielseitig. Die erste Aufgabe ist es dabei meist, die Interessen des eigenen Mandanten zu vertreten. Dabei kann es sich entweder um einen Vermieter handeln oder auch um einen Mieter.
Im ersten Schritt wird zumeist die Sachlage mit dem Anwalt besprochen, der im Folgenden dann ein Schreiben an die Gegenseite aufsetzt und zustellen lässt. Das Wichtigste: in vielen Fällen ist dies bereits ausreichend und es kann außergerichtlich eine Lösung der Probleme herbeigeführt werden.
Lenkt die Gegenseite allerdings nicht ein oder es kommt zu keiner Einigung, geht das Verfahren seinen weiteren Lauf. Es folgen mitunter noch weitere Schritte, ehe es zu einer Klage kommt. Ist das der Fall, wird die Sache zumeist vor einem der deutschen Gerichte verhandelt. Bis es soweit ist, kann es allerdings immer noch zu einer Einigung der beiden Parteien kommen.