Durch verschiedene Regel-Werke, aber auch durch differenzierende Gerichtsentscheidungen hat sich in den vergangenen Jahren ein ABC des Mietrechts heraus kristallisiert. Nachfolgend die bekanntesten Gründe für Mietminderung und die Abzugsmöglichkeit von der Miete in Prozent.
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A
Abflussstau (20 – 38 %)
Abgase in Nachbarschaft (20 %)
Antenne wird entfernt (5 %)
Asylbewerber in Nachbarschaft (0 %)
Aufzug fällt aus (7,5 – 10 %)
Aussenanlage noch nicht fertig (10 %)
B
Badewanne unbenutzbar (14 – 20 %)
Badewanne rauh (3 %)
Badezimmerfliesen verschiedenfarbig (5 %)
Balkon unbenutzbar (3 – 15 %)
Baulärm im eigenen Haus (20- 60 % )
Baulärm vom Nachbargrundstück (10- 25 % )
Baugenehmigung fehlt (50 %)
Bauschutt lagert auf Mietgrundstück (10 %)
Beleidigung/ Bedrohung durch Hausmeister (10 %)
Beleuchtung im Treppenhaus defekt (1 %)
Bleigehalt im Wasser (5- 10 %)
Briefkasten fehlt (3 %)
D
Dach undicht (5 %)
Decke nicht tragfähig (30 %)
Diskothek lärmt (15- 30 %)
Dusche defekt (5- 15 %)
E
Einrüstung Gebäude wegen Bauarbeiten (5- 15 %)
Elektrizität totaler Ausfall (100 %)
Energiemehrverbrauch wegen alter Heizanlage (10 %)
F
Fahrstuhl fällt aus (7,5- 10 %)
Fenster undicht (5- 50 %)
Fenster luftdurchlässig (10 %)
Fenster getrübt oder blind (5- 10 %)
Fensterläden wurden entfernt (10 %)
Fernsehempfang schlecht oder gestört (5- 10%)
Feuchtigkeit in Wohnung (5- 50 %)
Fluglärm (10 %)
Formaldehyd- Belastung (25- 50 %)
Fußbodenkälte wegen mangelnder Dämmung (30 %)
G
Garage nicht nutzbar (100 %)
Garage lärmt nachts (10 %)
Garten nicht nutzbar (5- 10 %)
Gaststättenlärm (10- 20 %)
Gerüst wegen Bauarbeiten (5- 15 %)
Geruchsbelästigung (7- 12 %)
Glascontainer- Lärm nach 22.00 Uhr (5- 10 %)
Gegensprechanlage defekt (1- 5 %)
H
Hausmusik der Nachbarn (0- 20 %)
Haustür defekt (3 %)
Haustür fehlt (15 %)
Haustür nicht abschließbar (5 %)
Heizungsausfall im Winter (25- 100 %)
Heizung unzureichend (5- 30 %)
Heizkörper unterdimensioniert (5- 10 %)
Heizung mit Klopfgeräuschen (5- 20 %)
Hellhörigkeit der Wohnung (10 %)
Hochwasser nach Überschwemmung (100 %)
Hundekot im Treppenhaus (5- 20 %)
I
Isolierung mangelhaft (0 %)
K
Kakerlaken in Wohnung (10 %)
Kamin nicht nutzbar (5 %)
Kamin undicht (10 %)
Keller nicht nutzbar (5- 10 %)
Keller feucht (5- 10 %)
Kinderlärm (0- 10 %)
Kindergarten Lärmbelästigung (15- 20 %)
Kirchenglockenläuten (0 %)
Klavierspielen des Nachbars (20 %)
Küche unbenutzbar (50 %)
Küchenwand mit Schimmelbefall (10- 20 %)
Küchenherd / Backofen defekt (3- 5 %)
L
Lärmbelästigung wegen Bauarbeiten (15-60 %)
Lärmbelästigung durch Nachbarn (10- 20%)
Lärmbelästigung durch Gaststätte (10- 30 %)
Licht – fehlende Hausbeleuchtung (1 %)
M
Mäuse in der Küche (10 %)
Mobilfunksendeanlage nahe Wohnung (20 %)
Müllschlucker defekt (2,5 %)
N
Neubau noch nicht bewohnbar (100 %)
Neubau noch nicht fertiggestellt (10 %)
Nitratgehalt im Wasser zu hoch (10- 30 %)
O
Oberlichter nicht zu öffnen (10 %)
P
Parkettfußboden schadstoffbelastet (15 %)
Parkplatz nicht nutzbar (100 %)
Parkplatz weit entfernt (10 %)
Plattenbauten – typische Beeinträchtigungen (10 %)
Prostitution im gleichen Haus (10- 30 %)
R
Rattenbefall (100 %)
Renovierung unterlassen (20 %)
S
Sandkasten fehlt (5 %)
Sanitärinstallationen defekt (16- 38 %)
Schadstoffbelastung im Fußboden (15 %)
Schimmelbefall (10- 80 %)
Silberfischchen-Befall (15- 20 %)
Strom abgeschaltet (100 %)
T
Tanzschule im Haus (20 %)
Tauben verunreinigen Haus (5- 20 %)
Teppichboden feucht (50 %)
Teppichboden Stolpergefahr (5- 15 %)
Terrasse nicht nutzbar (15 %)
Tiefgaragenzufahrt stört (0- 10 %)
Toilette unbenutzbar (50- 80 %)
Toilettenabfluß verstopft (20- 50 %)
Toilette – unzureichender Wasserdruck (15 %)
Toilette mangelhaft entlüftet (5- 10 %)
Trittschalldämmung unzureichend (5- 20 %)
U
Überschwemmung Wohnung (50- 80 %)
W
Warmwasserausfall (10- 30 %)
Wärmeverlust wegen schlechter Isolierung (10 %)
Waschküchenbenutzung nicht möglich (5- 20 %)
Waschsalon im Haus (5- 20 %)
Wassereinbruch (40 %)
Wasserqualität unzureichend (5- 20 %)
Wohnfläche zu gering (0 %)
Wohnungsklingel defekt (3 %)
Wohnungstür fehlt (15 %)
Wohnungstür nicht verschließbar (5 %)
Z
Zugluft wegen schlechter Isolierung (10- 20 %)
Mein Mieter hat im Herbst letzten Jahres eine Baustelle angefangen um die Wände der Garage trocken zu legen. Der Erdaushub lagert auf einem Seitenstück vor unserem Wohnzimmerfenster, da die Baustelle noch nicht abgeschlossen ist. Des weiteren habe ich abends, wenn ich nach hause komme und die Toilettenspühlung länger nicht betätigt worden ist eine bräunliche Flüssigkeit in der Toilette die etwas riecht. Kann ich hier eine Mietminderung verlangen?
Unser Mieter hat vor die Miete zu erhöhen, da eine neue Heizung samt Wärmepumpe eingebaut worden ist. Ist dies Rechtens???
Danke