Auch wenn Michael Burat das Urteil des Landgerichtes Osnabrück in einem früheren Blog-Beitrag noch als fairen Richterspruch besprochen hatte mag er sich damit dann doch noch nicht abfinden. Er hat gegen das Urteil, das deutlich unter der Forderung des Staatsanwaltes gelegen hatte, nun Revision eingelegt. Das Urteil ist daher noch nichts rechtskräftig. Das LG Osnbabrück hatte ihn zu einer Gefängnisstrafe auf Bewährung sowie zu einer Geldstrafe in Höhe von 120.000 Euro verurteilt.
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Vor der Revisionsentscheidung hatte Burat das Urteil und die prozessdauer noch auf seinem Blog kommentiert: „Dieses Urteil hätte man auch bereits vor einem Jahr haben können, denn mehr als meine damaligen Straftaten einräumen und bedauern sowie den entstandenen Schaden wieder gutmachen, konnte ich nicht leisten.“