Mercedes gerät durch Gutachten und EuGH-Urteil im Abgasskandal unter Druck

Der Mercedes-Abgasskandal spitzt sich zu. Der EuGH erklärte mit Urteil vom 17.12.2020, dass Abschalteinrichtungen, u.a. auch Thermofenster, grundsätzlich unzulässig sind (Az.: C-693/18). Am gleichen Tag berichtet der Bayerische Rundfunk online, dass ein Sachverständigen-Gutachten deutliche Hinweise auf eine Abschalteinrichtung bei einem Mercedes-Diesel liefert.

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Auslöser für das Gutachten ist ein Verfahren, das schon 2018 vor dem Landgericht Stuttgart seinen Anfang nahm. Dabei behauptet der Kläger, dass in seiner Mercedes E-Klasse eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird, was von Daimler natürlich bestritten wird. Das Gericht ordnete zur Klärung ein Gutachten an und dieses stützt die Argumentation des Klägers.

Wie der Sachverständige erläutert werde in der Motorsteuerung eine Software verwendet, die erkennt, wenn sich das Fahrzeug im Prüfmodus befindet. Um den Stickoxid-Ausstoß zu senken werde dann die Kühlmittelsolltemperatur von den üblichen 100 Grad auf 70 Grad gesenkt. Die Funktion lässt sich im realen Straßenverkehr leicht deaktivieren. Laut Gutachten reicht es aus, für fünf Sekunden die Drehzahl oder Luftmassenstrom (Beschleunigung) zu erhöhen. Die Kühlmittelsolltemperatur steigt dann wieder an und der NOx-Ausstoß erhöht sich.

Umgekehrt kann nicht so leicht durch Senkung der Drehzahl oder Beschleunigung wieder in den sauberen Modus zurückgekehrt werden. Das ist laut Gutachten erst nach 54 Minuten wieder möglich.

Außerdem stieß der Gutachter auf eine weitere vermutlich unzulässige Abschalteinrichtung. Dabei geht es um die Kühlerjalousie, die anders als im Realverkehr, fast während der gesamten Probefahrt geöffnet ist. Auch das sorgt für eine Senkung des Stickoxid-Ausstoßes. Daimler bestreitet die Funktion.

Der Autobauer hält auch die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung für zulässig. Das Kraftfahrt-Bundesamt sieht dies jedoch anders und stufte die Funktion als unzulässige Abschalteinrichtung ein und ordnete deshalb den Rückruf für verschiedene Mercedes-Modelle an.

Das neue Gutachten liefert deutliche Hinweise auf die Verwendung einer Abschalteinrichtung bei Mercedes, der EuGH urteilt, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich illegal sind – die Luft wird für Daimler im Abgasskandal immer dünner.

Die Rechtsanwälte der IG Dieselskandal beraten Mercedes-Käufer gerne zu ihren rechtlichen Möglichkeiten.

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