Der Mercedes Abgasskandal wird zum Fall für den Europäischen Gerichtshof. Der EuGH soll klären, ob das von Daimler bei der Abgasreinigung verwendete Thermofenster eine unzulässige Abschalteinrichtung ist oder nicht. Das Landgericht Frankenthal wird dem EuGH entsprechende Fragen zur Vorabentscheidung vorlegen (Az.: 2 O 13/19).
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Auch das Landgericht Stuttgart wird voraussichtlich den EuGH einschalten und dazu 21 Schadensersatzklagen von Mercedes-Käufern bündeln, wie die Süddeutsche Zeitung berichtet. Auch hier geht es um die sog. Thermofenster, die dazu führen, dass die Abgasreinigung in bestimmen Temperaturbereichen nur reduziert arbeitet oder sogar ganz abgeschaltet wird. Daimler behauptet, dass die Funktion aus Motorschutzgründen notwendig ist. Die Kläger sehen darin eine unzulässige Abschalteinrichtung.
So verhält es sich auch in dem Fall, der am LG Frankenthal verhandelt wird. Hier hatte der Eigentümer eines Mercedes C 220 BlueTEC T-Modell die Rückabwicklung des Kaufvertrags von Daimler verlangt, da er der Auffassung ist, dass das Thermofenster eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt. Für das Modell liegt allerdings kein Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt vor.
Nach Ansicht der 2. Zivilkammer des LG Frankenthal hat der Kläger dann einen Anspruch auf Rückzahlung, wenn es sich bei dem Thermofenster um eine europarechtlich unzulässige Abschalteinrichtung handelt. Die temperaturabhängige Einwirkung auf die Abgaswerte sei eine Abschalteinrichtung, die nach europarechtlichen Vorschriften an sich unzulässig ist, so die Kammer. Allerdings gebe es Ausnahmen von diesen Regelungen. Eine Abschalteinrichtung kann ausnahmsweise dann zulässig sein, wenn sie notwendig ist, den Motor vor Beschädigungen zu schützen und den sicheren Betrieb des Fahrzeugs zu gewährleisten.
Allerdings ist diese Notwendigkeit in der EU-Verordnung nicht genau definiert. Ein temperaturabhängiger Eingriff in die Abgasreinigung, beispielsweise bei Temperaturen unter zehn Grad, würde aber dazu führen, dass die Abgasreinigung über einen langen Zeitraum im Jahr nur eingeschränkt oder überhaupt nicht erfolgen würde. Dann würden die Ziele der EU-Verordnung zur Verbesserung der Luftqualität nur noch schwer erreicht, führte das LG Frankenthal in seinem Beschluss vom 2. September 2019 weiter aus.
Daher soll der EuGH nun klären, ob Daimler eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet.
„Wird die Abgasreinigung schon bei Temperaturen, die über viele Wochen im Jahr herrschen reduziert bzw. abgeschaltet, kann von einer Ausnahme keine Rede mehr sein. Da es außerdem auch andere technische Möglichkeiten gibt, gehe ich davon aus, dass der EuGH die Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtung einstufen wird. Da Daimler diese Thermofenster in zahlreichen Modellen verwendet, wären viele Mercedes-Kunden betroffen und könnten Ansprüche geltend machen“, erklärt Rechtanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.
Schon jetzt haben verschiedene Gerichte geurteilt, dass es sich bei dem Thermofenster um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt und Daimler zum Schadensersatz verurteilt. „Ein vorheriger Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt ist dabei keine Voraussetzung für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen“, so Dr. Hartung.