Schluss mit der Geheimniskrämerei: Der 16a. Zivilsenat des OLG Stuttgart nimmt Daimler im Mercedes-Abgasskandal nun in die Pflicht. Der Autohersteller müsse sich zur Funktionsweise der Abschalteinrichtungen in Dieselmotoren äußern, machte der Senat in drei Verfahren am 5. Mai seine vorläufige Rechtsauffassung deutlich.
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Der BGH hatte mit Beschluss vom 28. Januar 2020 bereits klargestellt, dass Kläger im Abgasskandal keine detaillierten Kenntnisse über eine Abschalteinrichtung haben müssen. Es reiche aus, wenn sie hinreichend schlüssige Anhaltspunkte über die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung vortragen. „Der Beschluss zeigt inzwischen Wirkung und die Gerichte sehen die Daimler AG zunehmend in der Pflicht, sich im Rahmen der sekundären Darlegungslast zu den Abschalteinrichtungen zu äußern“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
So nimmt auch der 16a. Zivilsenat des OLG Stuttgart den Autobauer in die Pflicht. Daimler müsse die Funktionsweise von verwendeten Abschalteinrichtungen wie Thermofenster oder Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung darlegen und erklären, warum diese Funktionen notwendig und damit zulässig sein sollen. Dazu müsse Daimler auch mitteilen, welche Angaben zu den Funktionen im Typengenehmigungsverfahren gemacht wurden. Weitgehend geschwärzte Dokumente reichten nicht aus, stellte der Senat klar.
Die EuGH-Generalanwältin Eleanora Sharpston hat am 30. April in ihrem Schlussantrag in einem Verfahren zum Abgasskandal bereits deutlich gemacht, dass sie Abschalteinrichtungen grundsätzlich für unzulässig hält, wenn sie zu einem höheren Schadstoffausstoß im realen Straßenverkehr führen. Ausnahmen seien nur in engen Grenzen zum unmittelbaren Schutz des Motors zulässig. Funktionen, die den Motor vor Verschleiß oder Versottung schützen sollen, gehören nicht dazu.
„Vor diesem Hintergrund dürfte es für Daimler schwer werden, die Gerichte von der Zulässigkeit der Abschalteinrichtungen zu überzeugen. Die Chancen, Schadensersatzansprüche gegen Daimler durchzusetzen, sind durch die verbraucherfreundliche Rechtsprechung in den vergangenen Wochen deutlich gestiegen“, so Rechtsanwalt Gisevius.
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