Im Abgasskandal steht Daimler in den USA vor Vergleichen. Um den Dieselskandal in den Staaten hinter sich zu lassen, will der Autobauer offenbar mehr als zwei Milliarden Dollar zahlen. Mit den verschiedenen US-Behörden und den Vertretern einer Sammelklage von Verbrauchern habe die Daimler AG und ihre Tochtergesellschaft Mercedes Benz USA LLC Grundsatzeinigungen über die vergleichsweise Beilegung verschiedener Verfahren erzielt, teilte der Konzern am 13. August 2020 mit.
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Demnach würde Daimler für Vergleiche mit den US-Behörden rund 1,5 Milliarden Dollar zahlen, rund 700 Millionen Dollar wird die Beilegung der Sammelklage voraussichtlich kosten. Hinzu kommen weitere Aufwendungen, um Anforderungen aus den Vergleichen zu erfüllen, die der Konzern auf einen mittleren dreistelligen Millionen Euro-Betrag schätzt. Rund 250.000 Mercedes Diesel-Fahrzeuge sind in den USA betroffen. Für die Kosten sei in der Bilanz ausreichend Vorsorge getroffen worden, teilt Daimler mit.
Die zuständigen US-Behörden und Gerichte müssen den Vergleichen noch final zustimmen. Für Daimler wären die Vergleiche nach eigenen Angaben ein wichtiger Schritt, um in den USA Rechtssicherheit im Dieselskandal zu erzielen.
Auch VW hatte sich nachdem der Abgasskandal zuerst in den USA im Herbst 2015 aufgeflogen war, auf Vergleichszahlungen mit den Klägern geeinigt. Den geschädigten deutschen Verbrauchern hatte VW keine Vergleichszahlungen angeboten.
„Auch bei Daimler geht es nun um Vergleichszahlungen in den USA. Es ist nicht davon auszugehen, dass der Konzern auch auf seine geschädigten Kunden in Deutschland zugeht. Hier werden die Verbraucher wohl klagen müssen, um ihre Schadensersatzansprüche gegen Daimler durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Dabei haben die Verbraucher gute Chancen, ihre Ansprüche gegen Daimler durchzusetzen. Inzwischen haben verschiedene Gerichte den Autobauer wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen bei diversen Mercedes-Dieselmodellen zu Schadensersatz verurteilt. Zudem hat die EuGH-Generalanwältin Eleanor Sharpston am 30. April erklärt, dass sie Abschalteinrichtungen grundsätzlich für unzulässig hält, wenn sie im Straßenverkehr zu einem erhöhten Emissionsausstoß führen. Ausnahmen seien nur in sehr engen Grenzen zulässig. Funktionen, die den Motor langfristig vor Verschleiß oder Verdreckung schützen sollen, zählten aber nicht zu den Ausnahmen.
„Vor diesem Hintergrund dürfte es Daimler schwerfallen die Gerichte zu überzeugen, dass Funktionen wie Thermofenster oder Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung eine zulässige Ausnahme darstellen sollen“, so Rechtsanwalt Gisevius.
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