Ein Besucher von verbraucherschutz.tv fragt mich nach seiner Meinung zum Thema meinestadtundich.de. Diese Firma akquiriert per Telefonakquise und bietet Gratis-Dienstleistungen im Onlinemarketing-Bereich (b2b) an, z.B. eine Homepage im Baukastensystem. Nach telefonischer Absprache erhält der Kunde eine Art „Auftragsbestätigung“ in der er aufgefordert wird, innerhalb von 28 Tagen seine Homepage anzulegen. Tut er das nicht, werden Dienstleistungen im Wert von 199 Euro berechnet.
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Ob das Abzocke ist oder nicht – diese Frage stellt sich gar nicht. Fakt ist, dass es hier zu einem Vertragsschluss durch Unterlassung kommen soll. Die Geschäftsbedingungen bedeuten nichts anderes als: Wenn du nicht bis dann und dann das und das machst bekommst du eine Rechnung von uns.
Viele der oftmals gestressten Kunden von meinestadtundich.de vergessen das Einstellen ihrer eigenen Inhalte und sollen angeblich damit einen Dienstleister beauftragen, dies in einen kostenpflichten Auftrag umzuwandeln. Dies ist – sagen wir mal ganz vorsichtig – doch eine etwas seltsame Form der Vertragsanbahnung, der man sich vorsichtshalber durch eine Anfechtung eines evtl. bestehenden Vertragsverhältnisses innerhalb der 28 Tage entziehen sollte. Wenn man dann, nach Prüfung des Angebotes und der Einsicht, dass einem selbst die Zeit fehlt, der Meinung sein sollte, mit meinestadtundich.de einen Vertrag einzugehen und die Dienstleistung in Auftrag zu geben, dann kann man das immer noch machen. So muss über die Frage Abzocke oder nicht gar nicht mehr diskutiert werden.
Grundsätzlich kann sich ein Gratisangebot nicht automatisch in ein kostenpflichtiges Angebot wandeln, ohne dass darüber beiderseits Klarheit herrscht.