Mehr Verbraucherschutz: durch Musterklagen: Justizministerkonferenz spricht sich für „Kollektiven Rechtsschutz“ aus

Teilen Sie dies über:

Die Justizminister der Länder haben am Mittwoch, 17. Juni 2015, eine Empfehlung an die Gesetzgebung auf den Weg gebracht, die einen großen Schritt für den Verbraucherschutz in Deutschland einleiten könnte. Die Minister kamen überein, dass  aktuellen Möglichkeiten für Verbraucher, sich gegen Handy-Abzocke oder Abofallen zu wehren, begrenzt sind und verbraucherfreundlich ausgebaut werden müssten.Dazu soll der kollektive Rechtsschutz für Verbraucherinnen und Verbraucher im Zivilprozessrecht gestärkt und konkret in die ZPO integriert werden.

Verbraucherrechtlichen Streitigkeiten mit Breitenwirkung – so z.B. Beschwerden gegen Forderungen der 1und1 Mail- und Media GmbH (web.de)  könnte durch ein Musterverfahren geregelt werden, in dem grundsätzliche Rechtsfragen rechtsverbindlich geklärt werden und auf dessen Ergebnis sich Nachfolgeverfahren stützen könnten. Es bleiben aber aktuell viele Fragen offen, so z.B. ist nicht geklärt, ob ausschließlich Verbände Klage führen dürfen.

Verbraucherschutz Vertrauens-Index

Haben Sie Fragen?

Kontaktieren Sie uns und wir helfen 
Ihnen weiter.

Tomke Schwede

Ihr persönlicher Experte

Schreiben Sie mir eine E-Mail:

info@verbraucherschutz.tv

Sie könnten interessiert sein

Verbraucherschutz Logo
Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.