Die Justizminister der Länder haben am Mittwoch, 17. Juni 2015, eine Empfehlung an die Gesetzgebung auf den Weg gebracht, die einen großen Schritt für den Verbraucherschutz in Deutschland einleiten könnte. Die Minister kamen überein, dass aktuellen Möglichkeiten für Verbraucher, sich gegen Handy-Abzocke oder Abofallen zu wehren, begrenzt sind und verbraucherfreundlich ausgebaut werden müssten.Dazu soll der kollektive Rechtsschutz für Verbraucherinnen und Verbraucher im Zivilprozessrecht gestärkt und konkret in die ZPO integriert werden.
Verbraucherrechtlichen Streitigkeiten mit Breitenwirkung – so z.B. Beschwerden gegen Forderungen der 1und1 Mail- und Media GmbH (web.de) könnte durch ein Musterverfahren geregelt werden, in dem grundsätzliche Rechtsfragen rechtsverbindlich geklärt werden und auf dessen Ergebnis sich Nachfolgeverfahren stützen könnten. Es bleiben aber aktuell viele Fragen offen, so z.B. ist nicht geklärt, ob ausschließlich Verbände Klage führen dürfen.