Mediapool & Friends UG reicht Klage ein – verbotenefrauen.com

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Die Mediapool & Friends UG verfolgt ihre finanziellen Interessen nun auch gerichtlich. Aber auf eine zugegebenermaßen spezielle Art und Weise: Es liegen Schreiben deutscher Amtsgerichte und nach Berichten von Opfern ebenso eines Kölner Anwaltes vor, das angebliche Nutzer der Plattform verbotenefrauen.com über die Eröffnung des gerichtlichen Verfahrens informiert.

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verbotenefrauen.com/Mediapool: Erstberatung vom Anwalt

Rechtsanwalt Fritsch bietet zum Thema eine Erstberatung ein, die Opfer dieser Masche online beauftragen können. Im Gespräch klären wir, ob ein anwaltliches Schreiben noch ausreicht, um die Forderung abzuwehren, oder ob schon juristische Schritte notwendig sind.

Klage bereits eingereicht

Gerichtlich bedeutet in diesem Fall, dass die Klage bereits eingereicht wurde und das Verfahren in den Status der „Schriftlichen Vorverfahrens“ eintritt.  Die Betroffene sind dann unter Zugzwang: Binnen einer 14-Tage-Frist nach Zugang des Schreibens muss sich der Beklagte äußern, ob er sich gegen die ihm gegenüber erhobene Klage verteidigen möchte. Wird diese nicht verlängerbare Frist versäumt, kann direkt ein Urteil ergehen, ohne dass der Beklagte noch einmal zu Wort kommen kann. In der Folge können dann auch unmittelbar direkt Zwangsvollstreckungsmaßnahmen per Gerichtsvollzieher eingeleitet werden. Mit der sog. Verteidigungsanzeige ist es aber nicht getan: Der Beklagte ist nämlich weiter aufgefordert, einen Schriftsatz bei Gericht einzureichen mit einer Begründung, warum die Klage unberechtigt ist. Dies dient dem Gericht, einen Überblick über die Sichtweisen beider Prozessbeteiligten zu erhalten.

Im weiteren Verlauf bestimmt das Gericht dann einen Verhandlungstermin. Je nach Lage der Dinge schlägt der Richter hier dann eine gütliche Einigung vor.  Dadurch sollen Verfahrensdauer und Verfahrenskosten in Grenzen gehalten werden. Die gute Nachricht ist: Die meisten Gerichte gewähren auf Antrag eine sog. Onlineverhandlung. In der Folge ist es letztlich egal, von wo aus eine beauftragte Kanzlei agiert. Es ist also nicht zwingend erforderlich, eine Kanzlei im Umfeld des eigenen Wohnorts zu beauftragen.

Abwehr der Klage noch möglich

Rechtsanwalt Fritsch geht davon aus, dass darauf spekuliert wird, dass die vermeintlichen Kunden der Mediapool & Friends UG nicht reagieren. Reagieren Betroffene nicht, dann kann davon ausgegangen werden, dass das verhandelnde Gericht ohne weiteres Abwarten ein Urteil spricht  und die Zahlung der geforderten Beiträge plus Verfahrenskosten anordnet.

Dazu Rechtsanwalt Fritsch. „Die Schreiben von Anwalt und Amtsgericht sagen in keinster Weise den Ausgang eines möglichen Gerichtsverfahrens voraus. Die Klage kann ebensogut abgewiesen werden – wovon wir ausgehen – und die Mediapool & Friends UG müsste dann die Verfahrenskosten ebenso wie die Anwaltskosten des Opfers bezahlen.“

Betroffene sollten also unbedingt reagieren. Fritsch: „Betroffene sollten sich ernsthaft vor Augen führen,  Kosten für den eigenen Anwalt besser nicht zu scheuen. Denn wer bis hierher im Umgang mit der Mediapool & Friends UG durch bloßes Ignorieren bzw. Zuwarten offensichtlich nicht weitergekommen ist, der wird in den nächsten 14 Tagen ebenso wenig wirklich weiter kommen. Wer jetzt nicht aktiv wird, der zahlt…!“

Anwalt übernimmt Schriftverkehr

Rechtsanwalt Fritsch bietet zum Preis von 399 Euro inkl. Mehrwertsteuer die Begleitung im gerichtlichen Verfahren gegen die Mediapool & Friends UG und anderer Anbieter von Dating-Portalen an. Darin ist nicht nur das Schreiben zur Abwehr der Forderung enthalten, sondern auch der Schriftverkehr mit dem Amtsgericht.

Erfolgsaussichten

Bislang hat sich das Gericht noch nicht intensiv mit Fragen nach Schuld, Anspruch oder Zulässigkeit zwischen den Parteien auseinandergesetzt. Das passiert frühestens bei der Prüfung der Eingaben der Beklagten. Verbraucherschützer bezweifeln, ob die Mediapool & Friends UG das Gericht von der Rechtmäßigkeit des Anspruchs überzeugen kann. Es könnte daher gut passieren, dass die Klage in der Güteverhandlung zurückgezogen wird, spätestens nach einer entsprechenden Ankündigung des Gerichtes, den Ausführungen der Klägerin nicht zu folgen.

700 Beschwerden bei der Verbraucherzentrale

Dem Anbieter dürfte in Zukunft selbst juristischer  Ärger ins Haus stehen. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen, bei dem bereits über 700 Beschwerden über das Geschäftsgebaren der Mediapool & Friends UG eingegangen sind, plant eine Klage gegen das Unternehmen.

 

1 comments
  1. Ich habe auch Ärger mit dem Webportal „VerboteneFrauen“. Über meinen Facebookmessenger geriet ich auf Links. Mehrere Frauen machten mich über meinen Messenger an. Ich spielte gerade ein kostenloses harmloses Spiel an meinem PC.

    Auf den angeblichen Vertrag von Mediapool habe ich reagiert. Gleichermaßen schrieb ich an die Staatsanwaltschaft einen Strafantrag gemäß der §§ 240 und 263 des StGBs.

    Weiter werde ich nicht reagieren, auch nicht auf ein Inkassounternehmen. Aber alles was ich per Post (auch E-Mails werden ausgedruckt) geschickt bekomme, werde ich fein säuberlich in einem papierschriftlichen Ordner abheften, um dies vor Gericht als Beweise vorlegen zu können. Tipps: nichts von der Sache in den Papapierkorb ablegen, Ruhe bewahren, Notizen mit Datum und Uhrzeit machen und da ich ja über die Staatsanwaltschaft reagiert hatte – Inkassounternehmen; Rechtsanwälte der verbotenen Firma und so weiter werde ich in meinem Fall absofort ignorieren. Brief eines Widerspruches für das Amtsgericht schon einmal vorbereiten, denn zwei Wochen sind nicht viel Zeit wenn der gelbe Brief vom Amtsgericht kommt (Der gelbe Brief vom Amtsgericht muss beantwortet werden), Anträge nicht vergessen, auch Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld beantragen (Peinliche Nötigungen sind auch eine Art Schmerzen, also seelisches Schmerzensgeld). Das Aktenzeichen vom Amtsgericht ist stets und ständig anzugeben. Zur mündlichen Verhandlung gründlich vorbereiten. Den Ordner mit den notwendigen Beweisen unbedingt mit sich führen in der Verhandlung. Widerklage (kostet nichts) kann in der Verhandlung beantragt werden. Auf gar keinen Fall sollte vor der mündlichen Verhandlung mit dem Rechtsanwalt der Gegenpartei auf dem Flur vor dem Gerichtssaal ein persönliches Gespräch geführt werden (nicht einmal ein begrüßendes Wort.) Begründung: Der gegnerische Rechtsanwalt könnte versuchen sich beim Beklagten einzuschleimen.

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