MDM Group AG Nachrangdarlehen – BaFin ordnet Abwicklung an

Die Schweizer Finanzmarktaufsicht Finma hatte die MDM Group AG bereits im Juni 2017 auf ihre Warnliste gesetzt. Die deutsche Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin geht einen Schritt weiter und hat der MDM Group jetzt die sofortige Einstellung und unverzĂŒgliche Abwicklung ihres unerlaubt betriebenen EinlagengeschĂ€fts aufgegeben.

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Denn die MDM Group habe unternehmerische Beteiligungen in Form von festverzinslichen Nachrangdarlehen beworben und mit der Annahme der Gelder ein erlaubnispflichtiges EinlagengeschĂ€ft auch in Deutschland betrieben. Allerdings habe das Unternehmen nicht die erforderliche Genehmigung. Daher ordnete die BaFin mit Bescheid vom 6. November 2017 die sofortige Einstellung und unverzĂŒgliche Abwicklung des unerlaubten EinlagengeschĂ€fts an.

„Im Klartext mĂŒssen die Gelder jetzt an die Anleger zurĂŒckgezahlt werden – wenn die MDM Group dazu ĂŒberhaupt in der Lage ist“, sagt Rechtsanwalt Ralf Buerger aus Hagen. Der Fachanwalt fĂŒr Bank- und Kapitalmarktrecht ist seit Jahren eng mit der besonderen Problematik bei Nachrangdarlehen vertraut. Dabei ist das Schema oft gleich. Den Anlegern werden hohe Zinsen versprochen ohne ĂŒber die Risiken von Nachrangdarlehen aufgeklĂ€rt zu werden. „Den Anlegern muss aber klar sein, dass der Totalverlust ihres investierten Geldes möglich ist. Denn im Insolvenzfall werden ihre Forderungen auch nachrangig behandelt“, so Rechtsanwalt Buerger. Die Stiftung Warentest setzte die MDM Group AG aus der Schweiz bereits im April 2017 auf ihre Warnliste. Denn die Nachrangdarlehen seien keineswegs sichere Geldanlagen.

Sollte die MDM Group AG Insolvenz anmelden, stehen die Anleger vermutlich vor dem Totalverlust. Doch so schnell sollten sie ihr Geld nicht abschreiben. „Es gibt durchaus rechtliche Möglichkeiten, um den Schaden abzuwenden“, sagt Rechtsanwalt Buerger. ZunĂ€chst mĂŒsse geprĂŒft werden, ob die Nachrangigkeit in den DarlehensvertrĂ€gen ĂŒberhaupt wirksam vereinbart wurde. „Vorformulierte Klauseln in den AGB sind oft ungĂŒltig, da sie den Anleger unangemessen benachteiligen und nicht transparent genug sind. Den Anlegern mĂŒssen die Auswirkungen ihres RangrĂŒcktritts unmissverstĂ€ndlich deutlich gemacht werden, da sie nicht erst im Insolvenzfall hinter die Forderungen anderer GlĂ€ubiger zurĂŒcktreten und sie auch ihr gesamtes Geld verlieren können“, so Rechtsanwalt Buerger.

Im Fall der MDM Group ist nach der Anordnung der BaFin klar, dass das Unternehmen ein EinlagengeschĂ€ft ohne die erforderliche Genehmigung betrieben hat. Rechtsanwalt Buerger: „Dadurch können auch SchadensersatzansprĂŒche gegen die Unternehmensverantwortlichen geltend gemacht werden.“ In der Haftung können auch die Vermittler stehen. Sie hĂ€tten ebenfalls ĂŒber eine Genehmigung fĂŒr die Vermittlung der EinlagengeschĂ€fte verfĂŒgen mĂŒssen. „Eher unwahrscheinlich, dass sie diese Genehmigung hatten. Abgesehen davon hĂ€tten sie die Anleger auch ĂŒber ihr Totalverlust-Risiko aufklĂ€ren mĂŒssen“, erklĂ€rt Rechtsanwalt Buerger.

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