Anleger haben in Nachrangdarlehen der MDM Group AG investiert. Nun müssen sie um ihr Geld fürchten. Die BaFin gab der MDM Group AG die sofortige Einstellung und Abwicklung ihres unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts auf.
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Für die Anleger steht viel auf dem Spiel. Denn aufggrund der Nachrangigkeit ohrer Forderungen würden sie in einem Insolvenzverfahren über die MDM Group AG mit großer Wahrscheinlichkeit leer ausgehen. Dann könnten die Befürchtungen von Vernraicherschützern wahr werden. Die Stiftung Warentest warnte schon im April 2017 vor Nachrangdarlehen MDM Group AG. denn Nachrangdarlehen sind aufgrund des Totalverlust-Risikos für die Anleger sehr riskant und keineswegs sicherer Geldanlagen.darüber können auch nicht die üppigen Zinsen hinwegtäuschen, die den Anlegern abgeboten wurden.
Aufgrund der vereinbarten Nachrangigkeit würden die Forderungen der Anleger im Insolvenzfall erst bedient werden, wenn schon alle anderen Gläubiger bedient sind. Mit hoher Wahrscheinlichkeit sehen die Anleger in solchen Fällen nichts von ihrem Geld wieder.
Dieses Szenario könnte für die Anleger der MDM Group nun realistisch werden. Denn die Finanzaufsicht BaFin gab dem Unternehmen mit Bescheid vom 6. November 2017 auf, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft sofort abzuwickeln und einzustellen, da es nicht die über die notwendige Erlaubnis dafür verfüge.
Sollte die Gesellschaft die Gelder nicht zurückzahlen können und Insolvenz anmelden, könnte den Anlegern der Totalverlust ihres investierten Geldes drohen, da sie im Insolvenzverfahren vermutlich leer ausgingen.
Um dies zu vermeiden, können aber rechtliche Schritte geprüft werden. So hätten die Anlagevermittler über das Totalverlust-Risiko aufklären müssen. Ist diese Aufklärung unterblieben, können die Vermittler in der Schadensersatzpflicht stehen.