Die Verbrauchersendung „Marktcheck“ (SWR) berichtete über die Firma Telomax GmbH und deren Masche über Festnetzanrufe „Kunden“ zu teuren Gewinnspielabos zu überreden. Auch wenn die Opfer sicher sind, keinen teuren Vertrag eingegangen zu sein, erscheinen Abbuchungen in Höhe von rund 40 Euro monatl. auf der Telekomrechnung.
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Die Telekom sieht sich mehr als Opfer: Sie sei gesetzlich verpflichtet die Beiträge so genannter Drittanbieter einzutreiben. Experten sehen das grundsätzlich anders und auch die Bundesnetzagentur hat bereits in mehreren Fällen die Inkassierung für bestimmte Dienste der Telomax GmbH verboten. Die sieht sich übrigens auch nicht in der Schuld. Sie sei nur Verbindungsdienstbetreiber – Wortspielerien die den Opfern auch nicht viel nutzen. Im Falle der Gewinnspiele ist Telomax also nicht der Anbieter, sondern nur der der diesen Anbieterdienst technisch möglich macht.
Ausführlicher berichtet www.computerbetrug.de.
Alles eine alte Geschichte, wenn nicht in letzter Zeit in jeder News ums Thema Abzocke auch etwas Positives genannt wird. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt scheint sich als Schwerpunktsaatsanwaltschaft für den Bereich Internetabzocke nicht nur durch durch die aktzuellen Verfahren vor OlG und LG fit zu machen, sondern ist angeblich auch offiziell berufen, der Abzockerszene verstärkt auf die Finger zuschauen.
Eben diese fehlende Spezialisierung hat der deutschlandweit agierende Abzockerszene immer wieder Verfahrenseinstellungen gebracht. oft wurden Verfahren erst gar nicht eröffnet. In Frankfurt hatte jüngst das Landgericht die Aufnahme des Verfahrens abgelehnt, war dann aber vom Oberlandesgericht angwiesen worden, Abzockern den Prozess zu machen.