Gerade in wirtschaftlich instabilen Zeiten wie der heutigen wenden sich Kunden vertrauensvoll an ihre Banken oder Sparkassen in der Suche nach einer sicheren und vor allem nachhaltigen Vermögensanlage. Dabei kommt es in aller Regel zu einem Termin fĂŒr ein BeratungsgesprĂ€ch. Banken und Sparkassen sind hier zur Dokumentation von Angaben des Kunden zu seinen Erfahrungen, Anlagezielen, VermögensverhĂ€ltnissen und seiner Risikobereitschaft verpflichtet.Diese Dokumentationspflicht hat den primĂ€ren Zweck, dem Bankkunden eine Beweisgrundlage im Falle einer Falschberatung und einem daraus folgenden Schadensersatzprozess gegen seine Bank zu geben. Dies klingt in der Theorie als ein kundenfreundliches und insbesondere auch als sinnvolles Vorgehen. Das strukturelle Ungleichgewicht zwischen dem Bankkunden, der oftmals nur ein rudimentĂ€res VerstĂ€ndnis von den einzelnen Finanzprodukten hat, und der allwissend wirkenden Bank, die mit Ihrem umfassenden FinanzmarktverstĂ€ndnis wirbt, soll so wieder ausgeglichen werden. Die ordnungsgemĂ€Ăe Beratung, jedenfalls aber Beweise im Falle einer Falschberatung, sollen gesichert werden.
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TatsĂ€chlich verkehren Banken und Sparkassen das Prinzip der Dokumentationspflicht aber oftmals ins Gegenteil. Rechtsanwalt CĂ€sar-Preller, Fachanwalt fĂŒr Bank- und Kapitalmarktrecht, aus Wiesbaden wird immer wieder mit FĂ€llen konfrontiert, in denen Banken und Sparkassen ihre Dokumentationspflicht regelrecht dazu missbrauchen, ihr eigenes Haftungsrisiko zu minimieren. So wird teilweise die Erfahrung des Bankkunden mit komplexen Finanzmarktprodukten gezielt als ausgeprĂ€gter bewertet als sie tatsĂ€chlich ist. Auf diese Weise wird fĂŒr ein Kreditinstitut der Weg geebnet, auch riskante Finanzprodukte zu vermitteln. Teilweise versuchen die Banken auch die Risiken einer Vermögensanlage gezielt runterzuspielen. Im Vordergrund stehen dabei immer wieder Provisionen und wirtschaftliche Vorteile fĂŒr die Banken und deren Berater. Auch dieses eigenwirtschaftliche Interesse wird von den Instituten oftmals verschwiegen.
Rechtsanwalt CĂ€sar-Preller, Spezialist fĂŒr Anlegerschutz, rĂ€t Bankkunden, das Beratungsprotokoll nicht direkt zu unterschreiben, sondern sich die Unterlagen zunĂ€chst mit nach Hause zu nehmen und dort noch mal in Ruhe durchzulesen. Falschberatungen durch Banken und Sparkassen sind nĂ€mlich kein Einzelfall. Millionen von Anlegern wurde schon zu vermeintlich sicheren Anlagen geraten, die spĂ€ter erhebliche Verluste eingefahren haben. Die Rechtsanwaltskanzlei CĂ€sar-Preller aus Wiesbaden berĂ€t seit nunmehr schon ĂŒber 15 Jahren geschĂ€digte Anleger in allen Bank- und Kapitalmarktfragen. Oftmals kann die Rechtsanwaltskanzlei CĂ€sar-Preller ihnen helfen, Ihr Geld wieder zu erlangen.
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Autor: Joachim CĂ€sar-Preller, Fachanwalt fĂŒr Bank- und Kapitalmarktrecht