SchĂ€den fĂŒr Kunden des Private Wealth Management der Deutschen Bank.
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Fast jede Bank hat eine gesonderte Abteilung fĂŒr vermögende Kunden. Ihnen lĂ€sst man gern Angebote zu âbesonderen Produktenâ zukommen. So fand auch der Long Short Momentum Swap (LSM) Eingang in die Portfolios vermögender Kunden der Deutschen Bank.
Je gröĂer das Vermögen â desto gröĂer das Vertrauen
Viele Kunden, die Rössner RechtsanwĂ€lte um Rat bezĂŒglich des Long Short Momentum Swap bitten, sind vermögend. HĂ€ufig Vertreter der âErbengenerationâ, aber auch eine groĂe Anzahl Unternehmer, die aus eigenen KrĂ€ften Vermögen aufgebaut haben. Als Kunden der Deutschen Bank, werden sie in der Abteilung fĂŒr die Verwaltung von Privatvermögen gefĂŒhrt, dem sog. Private Wealth Management. Man verspricht maĂgeschneiderte Lösungen fĂŒr Menschen mit höchsten AnsprĂŒchen. âWas diese Kunden in der Regel wĂŒnschenâ, so Sarah Mahler, Rössner RechtsanwĂ€lte (MĂŒnchen), âsind vermögenserhaltende MaĂnahmen und Spezialisten, die sich um ihr Vermögen kĂŒmmern. Das oftmals jahrelang und mitunter ĂŒber Generationen gewachsene Vertrauen in die Berater und die Institution Deutsche Bank waren das Einfallstor fĂŒr das Angebot toxischer Produkte. Den Kunden kam es ĂŒberhaupt nicht in den Sinn, dass ihnen âihre Bankâ unter dem Deckmantel eines besonders lohnenswerten Investments hochspekulative Swaps ins Portfolio buchte.â
Viele Kunden, die den LSM Swap abgeschlossen haben, fĂŒhlen sich in mehrfacher Hinsicht schlecht beraten.
Long Short Momentum Swap (LSM) â Intransparent und risikoreich
Beim LSM Swap wettet der Kunde gegen die Bank. Die Wette lĂ€uft fĂŒnf Jahre lang. Gewettet wird auf die Entwicklung des von der Deutschen Bank selbst aufgelegten Long Short Momentum Index. Je nach Entwicklung dieses Index berechnen sich die jĂ€hrlichen Zahlungen der beiden Wettparteien . Die Berechnung erfolgt nach einer komplizierten und fĂŒr den Kunden nicht nachvollziehbaren Formel. Nur wenn der Index jĂ€hrlich mindestens 5,15% steigt, könnte der Kunde bis zum Laufzeitende des Swaps einen Gewinn verbuchen.
In PrĂ€sentationsunterlagen, die der Kanzlei Rössner RechtsanwĂ€lte vorliegen, wird auf mehreren Seiten dargestellt, dass der LSM Index seit Auflegung im Jahr 1995 um ca. 17,53 % jĂ€hrlich gestiegen sei. Zudem habe bis zum FrĂŒhjahr 2008, dem Zeitpunkt an dem wahrscheinlich die meisten LSM Swaps verkauft wurden, noch kein Kunde einen Verlust mit diesem Swap erlitten. Die Erreichung der notwendigen jĂ€hrlichen Indexsteigerung um 5,15 % wurde als sehr realistisch dargestellt.
Falsche PrÀsentation gaukelt den Kunden Sicherheit vor
Der LSM Index von der Deutschen Bank wurde jedoch erst im MĂ€rz 2007 aufgelegt. Der Index wurde von der Deutschen Bank lediglich ins Jahr 1995 zurĂŒcksimuliert. Die angebliche historische Entwicklung des LSM Index mit einer jĂ€hrlichen Performance von ĂŒber 17 % beruhte damit nicht auf einer tatsĂ€chlichen Entwicklung.
Urteil wegen Falschberatung durch die Deutsche Bank in der 1. Instanz
Bereits das Landgericht MĂŒnchen I hatte im Jahr 2012 die Deutsche Bank wegen des Long Short Momentum Swaps und damit einhergehender fehlerhafter Beratung verurteilt.
Gegen dieses Urteil legte die Bank Berufung ein. Damit landete die Sache dann 2013 vor dem Oberlandesgericht (OLG) in MĂŒnchen. Der Schaden im konkreten Fall: 215.000 Euro. Das OLG lieĂ bereits in der mĂŒndlichen Verhandlung durchblicken, dass die Berufung der Deutschen Bank aussichtslos sei und zu keinem Erfolg fĂŒhren könne. Die fehlerhaften PrĂ€sentationsunterlagen sprachen fĂŒr sich und ĂŒberzeugten das Gericht.
Prozessstrategie der Deutschen Bank: Vermeidung eines Urteils in der 2. Instanz
Die typische Prozesstaktik der Deutschen Bank ist auch im Fall des Long Short Momentum Swaps klar erkennbar. Die Bank nahm die Berufung noch in der mĂŒndlichen Verhandlung zurĂŒck. Damit gestand die Deutsche Bank ein, dass sie ihre Kunden mit falschen PrĂ€sentationsunterlagen zum Abschluss risikoreicher und verlustbringender SwapgeschĂ€fte verleitet hat. In weiteren Swap-Verfahren nahm die Deutsche Bank ebenfalls ihre Berufungen zurĂŒck oder gab sogar ein Anerkenntnis ab.
Bundesweite Verurteilungen
Mittlerweile steht die Deutsche Bank mit ihrem Long Short Momentum Swaps bundesweit bei den Gerichten auf verlorenem Posten. Die Bank musste in den Jahren 2012 und 2013 quer durch die Republik herbe Niederlagen in Sache Indexswaps einstecken.
Aufgrund des prozessualen Drucks steigen die Chancen der Swap-Kunden fĂŒr den Abschluss eine Vergleichs mit hoher Vergleichsquote. So können langwierige und kostenintensive Prozesse schnell und wirtschaftlich abgekĂŒrzt werden.
Auch andere Produkte haben hohe SchÀden verursacht
Die Deutsche Bank bot ihren Kunden im Private Wealth Management reihenweise indexbezogene Swaps an. So zum Beispiel den Harvest Swap, den Liquid Commodity Swap und FIRST Swap. Auch hier waren historische Entwicklungskurven in den KundenprĂ€sentationen zu finden, die auf rein theoretischen Annahmen beruhten. So wurde um Vertrauen fĂŒr die hochkomplexen Swap-VertrĂ€ge geworben. Selbst erfahrene Kunden hatten keine Chance, die Risiken dieser Produkte einzuschĂ€tzen.
SchĂ€den können eingeklagt werden â keine VerjĂ€hrung
Die Rechtslage ermöglicht es auch heute noch SwapschĂ€den erfolgreich geltend zu machen. Die Deutsche Bank hatte neben der falschen Historie auch ĂŒber den anfĂ€nglichen negativen Marktwert ihrer SwapvertrĂ€ge nicht aufgeklĂ€rt. Ăber diesen negativen Marktwert allerdings â nach eigenen Angaben ca. 4% der BezugsgröĂe â muss zwingend aufgeklĂ€rt werden. Das hatte bereits der Bundesgerichtshof in seinem Grundsatzurteil zum Thema Swaps im MĂ€rz 2011 festgestellt. âWenn eine AufklĂ€rung ĂŒber diesen anfĂ€nglichen negativen Marktwert nicht erfolgt ist,  liegt grundsĂ€tzlich ein Ansatz fĂŒr eine Schadensersatzklage vorâ, formuliert Mahler abschlieĂend.
Die kurze dreijĂ€hrige VerjĂ€hrungsfrist gemÀà § 37 a WpHG a. F., berechnet ab dem Tag des Abschlusses des SwapgeschĂ€fts, greift nicht, da es der Deutschen Bank regelmĂ€Ăig nicht gelingt, die Richter davon zu ĂŒberzeugen, dass ihr die vorgeworfenen AufklĂ€rungspflichten nicht bekannt gewesen seien.
Die SchadensersatzansprĂŒche verjĂ€hren dann kenntnisabhĂ€ngig in drei Jahren zum 31.12. eines Jahres. Im Regelfall droht eine VerjĂ€hrung bei den Indexswaps der Deutschen Bank frĂŒhestens zum 31.12.2014. Bereits abgeschriebene Verluste aus Swaps können daher heute noch geltend gemacht werden. Unerheblich ist dabei, ob der Swapvertrag noch lĂ€uft oder bereits beendet ist.
Weitere Informationen unter: http://www.roessner.de/lsm-swap
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RechtsanwÀltin Sarah Mahler
Rössner RechtsanwÀlte
RedwitzstraĂe 4
81925 MĂŒnchen
Tel.: 089 9989220
E-Mail: info@roessner.de
Homepage: www.roessner.de
Rössner RechtsanwĂ€lte ist seit mehr als 35 Jahren im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts tĂ€tigt. Wir analysieren Finanzprodukte und vertreten zahlreiche Unternehmen, Kommunen und kommunale Versorgungsunternehmen sowie Privatpersonen bei Falschberatung durch Banken. Rössner RechtsanwĂ€lte fordern Transparenz auf dem Finanzmarkt und setzen sich aktiv fĂŒr den Schutz von Finanzmitteln ein. Die Kanzlei begutachtet Finanzierungsformen und berĂ€t juristische Personen bei alternativen Finanzierungsmodellen.
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