LombardClassic 3 – LG Leipzig spricht Anleger Schadensersatz zu

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Landgericht Leipzig spricht einem Anleger der LombardClassic 3 GmbH & Co. KG Schadensersatz i.H.v. über € 15.000,00. Das Gericht hat eine Gesellschaft mit Sitz in Hamburg verurteilt, unter deren Haftungsdach die Beratung des von CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anlegers stattgefunden hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Für Anleger der LombardClassic 3 GmbH & Co. KG und des Vorgängerfonds Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG besteht Hoffnung. Nachdem über das Vermögen beider Fondsgesellschaften das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, hat nach Berichten der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte nunmehr ein Anleger der LombardClassic 3 Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung gegenüber der Anlageberatungsgesellschaft erstritten.

Manon Linz, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht bei CLLB Rechtsanwälte, die mit dem Anleger vor Gericht war, erklärt: „Im vorliegenden Fall hatte der Berater keine Kenntnis davon, dass auch Inhabergrundschuldbriefe verpfändet wurden. Er konnte daher zwangsläufig auch nicht über die sich daraus ergebenden, immensen Risiken aufklären.“

Bei der Verpfändung von Inhabergrundschuldbriefen oder Inhaberaktien kann ein erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft vorliegen. Das Anlagekonzept der LombardClassic 3 war hochriskant geworden, als die Gesellschaft dazu überging, nicht mehr nur Luxusgegenstände, sondern auch Inhabergrundschuldbriefe und Inhaberaktien zu beleihen. Es kam so auf Anordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu einer Einstellungsverfügung des Pfandgeschäfts, da die BaFin ein erlaubnispflichtiges Kreditgeschäft annahm.

CLLB Rechtsanwälte haben bereits mehrere Klageverfahren erfolgreich für betroffene Anleger der Erste Oderfelder und der Lombard Classic 3 wegen fehlerhafter Anlageberatung und fehlerhafter Risikoaufklärung gegen Anlageberater beendet. Weiter laufen Klageverfahren gegen die oftmals hinter dem Berater stehende Vermögensschadenshaftpflichtversicherung.

Es empfiehlt sich für betroffene Anleger daher durchaus, von einer auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei überprüfen zu lassen, ob Schadensersatzansprüche gegenüber den Haftungsverantwortlichen geltend gemacht werden können. In einer Vielzahl von Fällen übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten eines solchen anwaltlichen Vorgehens.

Pressekontakt: Rechtsanwältin Linz, CLLB Rechtsanwälte, Panoramastr. 1, 10178 Berlin, Tel.: +49- 030-288 78 96 0, Fax.:+49-030-288 78 96 20, mail: linz@cllb.de web: http://www.cllb.de

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