Life Performance GmbH: Forderungen im Insolvenzverfahren bis zum 26. Mai anmelden

Nachdem die Life Performance GmbH Anfang des Jahres Insolvenzantrag gestellt hatte, wurde nun das regulĂ€re Insolvenzverfahren am Amtsgericht Lörrach eröffnet (Az.: 8 IN 2/15). Die Anleger und alle anderen GlĂ€ubiger mĂŒssen ihre Forderungen bis zum 26. Mai anmelden.

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Schon vor einem guten Jahr hatte die Finanzaufsicht BaFin angeordnet, dass die Life Performance GmbH ihr unerlaubt betriebenes EinlagengeschĂ€ft abwickeln und die Gelder an die Anleger zurĂŒckzahlen mĂŒsse. Nachdem das Unternehmen mit WidersprĂŒchen gegen diese Anordnung sowohl beim Verwaltungsgericht Frankfurt a.M. als auch beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof gescheitert war, wurde der BaFin-Bescheid rechtskrĂ€ftig. „Das Problem ist allerdings, dass die liquiden Mittel der Life Performance GmbH offenbar nicht ausreichen, um die Anlegergelder zurĂŒckzuzahlen und das Unternehmen Insolvenz anmeldete. Jetzt mĂŒssen die Anleger ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter bis zum 26. Mai anmelden“, sagt Rechtanwalt Joachim CĂ€sar-Preller, Fachanwalt fĂŒr Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Der erfahrene Rechtsanwalt empfiehlt den Anlegern, es nicht bei der Anmeldung der Forderungen zu belassen. „Es ist nicht unbedingt davon auszugehen, dass ausreichend Insolvenzmasse vorhanden ist, um alle Forderungen zu bedienen. Die GlĂ€ubigerversammlung soll dann am 26. Juni stattfinden. Bis dahin gibt es schon konkretere Erkenntnisse. Ratsam ist es aber in jedem Fall auch SchadensersatzansprĂŒche geltend zu machen“, so CĂ€sar-Preller.

Diese könnten durch eine fehlerhafte Anlageberatung zu Stande gekommen sein. Denn im BeratungsgesprĂ€ch hĂ€tten die Anleger umfassend ĂŒber alle Risiken der Kapitalanlage aufgeklĂ€rt werden mĂŒssen. DarĂŒber hinaus gilt es festzustellen, ob die Vermittler hĂ€tten wissen mĂŒssen, dass es sich bei den Produkten der Life Performance GmbH um ein erlaubnispflichtiges EinlagegengeschĂ€ft gehandelt hat. „SchadensersatzansprĂŒche kommen deshalb aber nicht nur gegen die Vermittler, sondern auch gegen Unternehmensverantwortliche in Betracht“, erklĂ€rt CĂ€sar-Preller.

Die Life Performance GmbH mit Sitz in Rheinfelden ist eine Tochter der Life Performance AG Holding mit Sitz in Liechtenstein. Sie kaufte Forderungen aus Kapitallebensversicherungen und BausparvertrĂ€gen auf. DafĂŒr versprach sie im Gegenzug Geldzahlungen ĂŒber einen Zeitraum von mehreren Jahren. Außerdem bot sie nachrangige partiarische Darlehen an, die eine wirksame Bedingung zur RĂŒckzahlung nicht vorsahen.

Die Kanzlei CÀsar-Preller vertritt bundesweit geschÀdigte Anleger.

 

Mehr Informationen: www.anlegerschutz-news.de

 

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Seit nunmehr 18 Jahren betreuen wir unsere Mandanten bundesweit in fast allen Rechtsgebieten, wobei wir großen Wert auf den persönlichen Kontakt legen. Nur durch den intensiven Austausch mit dem Mandanten, kann ein ergebnisorientiertes Arbeiten stattfinden. Dies ermöglicht die GrĂ¶ĂŸe der Kanzlei, die einen umfassenden Service bei gleichzeitiger individueller Betreuung sicherstellt.

Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darĂŒber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, MĂŒnchen, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz).

 

 

Rechtsanwalt Joachim CĂ€sar-Preller

 

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