Die VW-Bank muss einer Kundin die Anzahlung und die geleisteten Raten zurückerstatten, nachdem diese ihren Autokreditvertrag widerrufen hatte. Das hat das LG Ravensburg mit Urteil vom 29. Januar 2019 entschieden. Noch erfreulicher für die Klägerin: Sie muss der VW-Bank auch keinen Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer leisten!
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„Das Landgericht Ravensburg hat entschieden, dass die VW Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet und daher auch keinen Anspruch auf eine Nutzungsentschädigung hat. Das bedeutet, dass unsere Mandantin das Fahrzeug an die Bank gibt und ihre Anzahlung und geleisteten Raten vollumfänglich zurückbekommt. Unterm Strich rund 12.000 Euro“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius von der Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte aus Stuttgart, die das Urteil erstritten hat.
Die Klägerin hatte bei einem Autohaus im Februar 2016 einen VW Golf Sportsvan gekauft und zur Finanzierung einen Darlehensvertrag mit der VW-Bank abgeschlossen. Dabei fungierte das Autohaus auch als Vermittler des Autokredits und verwendete die von der Bank bereit gestellten Formulare, so dass ein verbundenes Geschäft vorlag. Im Juni 2017 erklärte die Klägerin den Widerruf des Darlehensvertrags, die VW-Bank wies den Widerruf als unwirksam zurück.
Das Landgericht Ravensburg bestätigte nun, dass der Widerruf wirksam erfolgt ist. Da die VW-Bank die Klägerin nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht informiert habe, sei die Widerrufsfrist nie in Lauf gesetzt worden und der Widerruf deshalb immer noch möglich gewesen. Die Widerrufsbelehrung sei nicht ordnungsgemäß, weil sie die Verpflichtung des Darlehensnehmers zum Wertersatz nach § 357 Abs. 7 Nr.1 BGB irreführend darstelle. In den Darlehensbedingungen heißt es unter der Überschrift „Widerruf“: „Der Darlehensnehmer hat im Fall des Widerrufs des Darlehensvertrags eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme des Fahrzeugs entstandene Wertminderung (z.B. Wertverlust aufgrund der Zulassung eines Pkw) zu ersetzen.“ Dieser Passus sei inhaltlich falsch und stehe im Widerspruch zur Widerrufsinformation, führte das LG Ravensburg aus. Dadurch werde der Darlehensnehmer in die Irre geführt und ggf. von der Ausübung seines Widerrufsrechts abgehalten.
Die Bank habe auch keinen Anspruch auf einen Wertersatzes, den sie in Höhe von knapp 7.400 Euro geltend gemacht hatte. Da die Informationen zur Wertersatzpflicht in den Darlehensbedingungen von denen in der Widerrufsinformation abwichen, sei die Klägerin darüber insgesamt nicht ordnungsgemäß belehrt worden. Die ordnungsgemäße Belehrung sei aber Voraussetzung für den Anspruch auf Wertersatz, so das LG Ravensburg.
„Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, aber es zeigt, dass gute Aussichten bestehen, einen Autokreditvertrag zu widerrufen und damit auch die Rückabwicklung des Kaufvertrags zu erreichen. Das ist besonders, aber nicht nur für Dieselfahrer interessant. Voraussetzung für den Widerruf ist, dass die Bank nicht ordnungsgemäß belehrt hat. Fehler, die zum Widerruf berechtigen, sind nach unserer Einschätzung nicht nur der VW-Bank, sondern auch vielen anderen Banken unterlaufen“, so Rechtsanwalt Gisevius.