LG Offenburg 2 O 168/20 – Schadenersatz im Dieselskandal bei VW Caddy mit Motor EA 288

VW ist im Abgasskandal erneut bei einem Fahrzeug mit dem Dieselmotor EA 288 zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Landgericht Offenburg entschied mit Urteil vom 8. Januar 2021, dass der KlĂ€ger gegen RĂŒckgabe seines VW Caddy 2,0 Liter TDI die Erstattung des Kaufpreises abzĂŒglich einer NutzungsentschĂ€digung fĂŒr die gefahrenen Kilometer verlangen kann (Az.: 2 O 168/20).

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Der Dieselmotor EA 288 ist das Nachfolgemodell des Motors EA 189 mit dem der VW-Abgasskandal im Herbst 2015 seinen Anfang nahm. Er wird in Dieselfahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda eingesetzt. Wie beim VorgÀngermotor besteht auch beim EA 288 der Verdacht, dass VW eine unzulÀssige Abschalteinrichtung verwendet. Verschiedene Gerichte haben VW deshalb bereits zu Schadenersatz verurteilt. Auch das Landgericht Offenburg ist nun zu der Auffassung gekommen, dass VW dem KlÀger wegen vorsÀtzlicher sittenwidriger SchÀdigung Schadenersatz leisten muss.

In dem VW Caddy sei eine Zykluserkennung verbaut. Diese Funktion erkenne, ob sich das Fahrzeug im Testmodus befindet. Ist dies der Fall, werde der Emissionsausstoß reduziert, so das LG Offenburg. Unwesentlich sei, ob die zulĂ€ssigen Grenzwerte beim Abgasausstoß auch ohne diese Funktion eingehalten wĂŒrden. Auch dann sei eine Verbesserung der Emissionswerte im Testmodus nicht zulĂ€ssig und der Kunde werde ĂŒber die Eigenschaften des Fahrzeugs getĂ€uscht. Es sei ein Unterschied, ob Grenzwerte deutlich unterschritten oder so gerade eingehalten werden, fĂŒhrte das Gericht aus.

Der EuropĂ€ische Gerichtshof hat am 17. Dezember 2020 entschieden, dass Funktionen, die die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems verĂ€ndern und im realen Fahrbetrieb zu einem höheren Emissionsausstoß fĂŒhren, unzulĂ€ssig sind. Ausnahmen seien nur zum unmittelbaren Schutz des Motors vor plötzlichen SchĂ€den, die zu einer konkreten Gefahr wĂ€hrend der Fahrt fĂŒhren, zulĂ€ssig.

„Nach der Rechtsprechung des EuGH sind damit auch die bei Dieselfahrzeugen vielfach verwendeten Thermofenster bei der Abgasreinigung unzulĂ€ssige Abschalteinrichtungen. Die Chancen auf Schadensersatz fĂŒr geschĂ€digte Autofahrer sind nach dem EuGH-Urteil noch weiter gestiegen. Das gilt sowohl fĂŒr Fahrzeuge mit dem Motor EA 288 als auch fĂŒr Modelle mit dem grĂ¶ĂŸeren 3-Liter-Dieselmotor, der bei verschiedenen Audi-Modellen, beim VW Touareg oder den Porsche-SUVs Cayenne und Macan zum Einsatz kommt“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN RechtsanwĂ€lte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN RechtsanwĂ€lte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose ErsteinschĂ€tzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

 

 

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