Fortsetzung folgt: Mit der beidseitigen Ankündigung, das Verfahren von einer höheren Instanz überprüfen zu lassen endete heute vor dem Landgericht Frankfurt am Main das Verfahren gegen den Rodgauer Internetunternehmer Michael Burat. Das Urteil – zwei Jahre auf Bewährung für versuchten Betrug. Für Burats Verteidiger war schon früher nichts anderes als ein Freispruch vorstellbar gewesen. Kein Wunder also, dass sich beide Seiten nun intensiv mit einer Revision – letztendlich vor dem vor dem Bundesgerichtshof – befassen. Für Burat addiert sich aktuell die mögliche Haftstrafendauer auf über 3 Jahre. Schon das Landgericht Osnabrück hatte den umstrittenen Herausgeber von “Online-Mehrwertdiensten” wie Outlets.de und routenplaner.de vor einiger Zeit – allerdings wegen anderer Vorgänge – mit einer Haftstrafe auf Bewährung bedacht. Auch hier sind beide Seiten in Revision gegangen. Heißt: Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden
Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de