Für eine Tiguan-Fahrerin aus Mönchengladbach ist das Recht wieder geradegerückt: Ihr im Abgasskandal manipulierter VW Tiguan, gekauft als Neufahrzeug im März 2015, geht zurück an die Volkswagen AG. Das Landgericht Mönchengladbach (Az.: 1 0 329/17) hat aktuell entschieden, dass die Volkswagen AG der Klägerin 22.750 Euro zahlen muss gegen Rücknahme des 2,0 -TDI-Tiguans. Volkswagen kann dabei eine eine Nutzungsentschädigung in Höhe von knapp 6000 Euro geltend machen für knapp 50.000 gefahrene Kilometer.
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Das LG Mönchengladbach schloss sich im wesentlichen der Argumentation von Kläger-Anwalt Dr. Gerrit Hartung von MBK Rechtsanwälte – ebenfalls Mönchengladbach – an, und bescheinigte der Volkswagen AG eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung, denn Fahrzeuge mit absichtlich manipulierter Abgasanlage waren millionenfach in Verkehr gebracht worden.
Die Argumente der Beklagtenanwälte griffen nicht: Gericht konnte sich weder mit dem Argument des fehlenden Mangels noch mit den im Vortrag erklärten Spitzfindigkeiten einer TDI-Abgasbehandlung anfreunden.
Auch die Tatsache, dass ein Update zur Verfügung gestellt worden war, änderte die verbraucherfreundliche Grundeinstellung des Gerichtes nicht. Höhepunkt der Argumentation: Es sei gar kein Schaden entstanden, da die Gebrauchtwagenpreise für Diesel nicht gefallen seien.
Rechtsanwalt Dr. Hartung, der die obsiegende Mönchengladbacherin auch im nun wohl anstehenden Verfahren der 2. Instanz vor dem OLG vertreten wird: „Die Argumente der Volkswagen AG werden nicht besser werden, sodass wir von einem Sieg auch in der 2. Instanz ausgehen!“
Dr. Hartung erinnert weitere Klagewillige daran, dass die Ansprüche auf Schadensersatz zum Jahresende für alle Betroffene des VW-Abgasskandals (EA189-Motor) verjähren: „Es bleiben nur noch wenige Tage um eine Klage einzureichen oder sonstige verjährungshemmende Maßnahmen zu ergreifen!“