Nach Ansicht des Landgerichts Leipzig könnten die Anleger im Infinus-Skandal vorsätzlich sittenwidrig getäuscht worden sein. In den Prospekten sei das Geschäftsmodell nicht richtig dargestellt worden.
Die 9. Zivilkammer des LG Leipzig verhandelt über die Schadensersatzklage eines 57-jährigen Infinus-Anlegers. Der Prozess wird von vielen als eine Art Musterverfahren für weitere Zivilklagen im Infinus-Skandal, bei dem zehntausende Anleger mit Hilfe eines Schneeballsystems um ihr Geld gebracht worden sein sollen, betrachtet. Weiterlesen bei kapitalschutz.de