Vor rund einem Jahr musste Daimler im Abgasskandal Modelle des Mercedes GLK 220 CDI 4Matic auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) zurĂŒckrufen. Die Behörde stufte die sog. KĂŒhlmittel-Sollwert-Temperaturregelung als unzulĂ€ssige Abschalteinrichtung ein. Daimler hĂ€lt die Funktion fĂŒr zulĂ€ssig und rĂ€umte ein, dass sie auch in anderen Mercedes-Modellen verwendet werde. ErwartungsgemÀà folgten weitere RĂŒckrufe. Vor wenigen Tagen hat das KBA den RĂŒckruf erweitert hat und Daimler muss weltweit rund 170.000 Mercedes-Dieselfahrzeuge von der A-Klasse bis zur S-Klasse zurĂŒckrufen.
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âDie betroffenen Halter haben gute Chancen, SchadensersatzansprĂŒche gegen Daimler wegen der Verwendung einer unzulĂ€ssigen Abschalteinrichtung durchzusetzen, wie ein aktuelles Urteil des Landgerichts Frankenthal zeigtâ, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRĂLLMANN RechtsanwĂ€lte.
Nach einem Urteil des LG Frankenthal vom 21.04.2020 muss Daimler einen Mercedes CLS 250 CDI mit der Abgasnorm Euro 5 zurĂŒcknehmen und den Kaufpreis abzĂŒglich einer NutzungsentschĂ€digung erstatten (Az.: 3 O 209/19).
In dem Fahrzeug wird die KĂŒhlmittel-Sollwert-Temperaturregelung verwendet. Diese sorge dafĂŒr, dass der Stickoxid-AusstoĂ nur unter ganz bestimmten Bedingungen reduziert wird und sich die AuĂentemperaturen innerhalb von sechs Stunden nicht um mehr als drei Grad verĂ€ndert. Solche Bedingungen könnten zwar auf dem PrĂŒfstand hergestellt werden, im normalen Gebrauch seien sie aber unrealistisch, so das Gericht. Daher handele es sich um eine unzulĂ€ssige Abschalteinrichtung. Daimler habe den KlĂ€ger durch die Verwendung der unzulĂ€ssigen Abschalteinrichtung vorsĂ€tzlich sittenwidrig geschĂ€digt und sei daher zum Schadensersatz verpflichtet, urteilte das LG Frankenthal.
Mit dieser EinschĂ€tzung steht das Landgericht Frankenthal offensichtlich nicht alleine da. Nur wenige Tage spĂ€ter erklĂ€rte die EuGH-GeneralanwĂ€ltin Eleanor Sharpston in ihrem Schlussantrag am 30. April, dass sie Abschalteinrichtungen grundsĂ€tzlich fĂŒr unzulĂ€ssig hĂ€lt. Ausnahmen seien nur in sehr engen Grenzen und nur zum unmittelbaren Schutz des Motors vor BeschĂ€digung zulĂ€ssig. Funktionen, die den Motor langfristig vor VerschleiĂ oder Verdreckung schĂŒtzen sollen, seien keine zulĂ€ssigen Ausnahmen, stellte sie klar.
âAuch wenn Daimler behauptet, dass Thermofenster oder die KĂŒhlmittel-Sollwert-Temperaturregelung zulĂ€ssige Funktionen bei der Abgasreinigung und zum Schutz des Motors notwendig seien, dĂŒrften es dem Autobauer schwerfallen, die Gerichte von dieser Sichtweise zu ĂŒberzeugenâ so Rechtsanwalt Gisevius.
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