LG Frankenthal 3 O 209/19 – Daimler im Abgasskandal bei Mercedes CLS 250 verurteilt

Abgasskandal Mercedes zurĂŒckgeben Abgasskandal Mercedes zurĂŒckgeben

Vor rund einem Jahr musste Daimler im Abgasskandal Modelle des Mercedes GLK 220 CDI 4Matic auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) zurĂŒckrufen. Die Behörde stufte die sog. KĂŒhlmittel-Sollwert-Temperaturregelung als unzulĂ€ssige Abschalteinrichtung ein. Daimler hĂ€lt die Funktion fĂŒr zulĂ€ssig und rĂ€umte ein, dass sie auch in anderen Mercedes-Modellen verwendet werde. ErwartungsgemĂ€ĂŸ folgten weitere RĂŒckrufe. Vor wenigen Tagen hat das KBA den RĂŒckruf erweitert hat und Daimler muss weltweit rund 170.000 Mercedes-Dieselfahrzeuge von der A-Klasse bis zur S-Klasse zurĂŒckrufen.

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„Die betroffenen Halter haben gute Chancen, SchadensersatzansprĂŒche gegen Daimler wegen der Verwendung einer unzulĂ€ssigen Abschalteinrichtung durchzusetzen, wie ein aktuelles Urteil des Landgerichts Frankenthal zeigt“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN RechtsanwĂ€lte.

Nach einem Urteil des LG Frankenthal vom 21.04.2020 muss Daimler einen Mercedes CLS 250 CDI mit der Abgasnorm Euro 5 zurĂŒcknehmen und den Kaufpreis abzĂŒglich einer NutzungsentschĂ€digung erstatten (Az.: 3 O 209/19).

In dem Fahrzeug wird die KĂŒhlmittel-Sollwert-Temperaturregelung verwendet. Diese sorge dafĂŒr, dass der Stickoxid-Ausstoß nur unter ganz bestimmten Bedingungen reduziert wird und sich die Außentemperaturen innerhalb von sechs Stunden nicht um mehr als drei Grad verĂ€ndert. Solche Bedingungen könnten zwar auf dem PrĂŒfstand hergestellt werden, im normalen Gebrauch seien sie aber unrealistisch, so das Gericht. Daher handele es sich um eine unzulĂ€ssige Abschalteinrichtung. Daimler habe den KlĂ€ger durch die Verwendung der unzulĂ€ssigen Abschalteinrichtung vorsĂ€tzlich sittenwidrig geschĂ€digt und sei daher zum Schadensersatz verpflichtet, urteilte das LG Frankenthal.

Mit dieser EinschĂ€tzung steht das Landgericht Frankenthal offensichtlich nicht alleine da. Nur wenige Tage spĂ€ter erklĂ€rte die EuGH-GeneralanwĂ€ltin Eleanor Sharpston in ihrem Schlussantrag am 30. April, dass sie Abschalteinrichtungen grundsĂ€tzlich fĂŒr unzulĂ€ssig hĂ€lt. Ausnahmen seien nur in sehr engen Grenzen und nur zum unmittelbaren Schutz des Motors vor BeschĂ€digung zulĂ€ssig. Funktionen, die den Motor langfristig vor Verschleiß oder Verdreckung schĂŒtzen sollen, seien keine zulĂ€ssigen Ausnahmen, stellte sie klar.

„Auch wenn Daimler behauptet, dass Thermofenster oder die KĂŒhlmittel-Sollwert-Temperaturregelung zulĂ€ssige Funktionen bei der Abgasreinigung und zum Schutz des Motors notwendig seien, dĂŒrften es dem Autobauer schwerfallen, die Gerichte von dieser Sichtweise zu ĂŒberzeugen“ so Rechtsanwalt Gisevius.

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