LG Duisburg 1 O 334/19 – BMW im Abgasskandal zu Schadenersatz verurteilt

BMW hat im Abgasskandal eine Niederlage vor dem Landgericht Duisburg kassiert. Mit Urteil vom 9. Juni 2020 entschied das LG Duisburg, dass die KĂ€uferin eines BMW 116d Anspruch auf Schadenersatz hat (Az.: 1 O 334/19). Das Gericht bewertete das bei der Abgasreinigung eingesetzte Thermofenster als unzulĂ€ssige Abschalteinrichtung. BMW mĂŒsse das Fahrzeug daher zurĂŒcknehmen und der Kaufpreis abzĂŒglich einer NutzungsentschĂ€digung fĂŒr die gefahrenen Kilometer erstatten.

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Die KlĂ€gerin hatte den BMW 116d im Jahr 2016 als Gebrauchtwagen gekauft. Sie machte SchadenersatzansprĂŒche wegen der Verwendung einer unzulĂ€ssigen Abschalteinrichtung in Form eines sog. Thermofensters geltend. Dadurch arbeite die AbgasrĂŒckfĂŒhrung nur bei Außentemperaturen zwischen 17 und 30 Grad zu 100 Prozent, bei höheren oder niedrigeren Außentemperaturen werden sie reduziert bzw. ganz ausgeschaltet. Dies fĂŒhre zu einem höheren Emissionsausstoß.

Das LG Duisburg gab der Klage weitgehend statt. Die KlĂ€gerin habe sowohl nach § 280 BGB Anspruch auf Schadenersatz als auch nach § 826 BGB wegen vorsĂ€tzlicher sittenwidriger SchĂ€digung. Der BMW 116d der KlĂ€gerin weise in erheblichem Maße nicht die Eigenschaften auf, die ein KĂ€ufer erwarten dĂŒrfe. Dies gelte sowohl fĂŒr den Zeitpunkt der Erstzulassung als auch beim Kauf als Gebrauchtwagen durch die KlĂ€gerin. Denn in dem Fahrzeug werde eine verbotene Abschalteinrichtung verwendet, fĂŒhrte das Gericht aus.

Nach Auffassung des LG Duisburg sei das Thermofenster im Genehmigungsverfahren gegenĂŒber dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nicht offengelegt worden. BMW habe dies trotz ausdrĂŒcklicher Befragung dazu nicht widerlegt. Ein Thermofenster bei der AbgasrĂŒckfĂŒhrung verstoße gegen die Verordnung (EG) Nr. 715/2007. Danach ist die Verwendung von Abschalteinrichtungen, die die Wirkung des Emissionskontrollsystems verringern, unzulĂ€ssig, fĂŒhrte das Gericht aus.

Auch eine zulĂ€ssige Ausnahme aus GrĂŒnden des Motorschutzes liege nicht vor. Lasse sich ein Motor bei Außentemperaturen, die ĂŒblicherweise ĂŒber einen lĂ€ngeren Zeitraum im Jahr herrschen, nicht schadensfrei betreiben, kann das nicht zur Folge haben, dass er mit geringer Emissionskontrolle betrieben werden darf. Vielmehr sei ein solcher Motor dann fĂŒr Temperaturen wie sie in Deutschland ĂŒberwiegend herrschen ungeeignet und dĂŒrfe ĂŒberhaupt nicht zugelassen werden, fand das Gericht deutliche Worte.

Ähnlich wie das LG Duisburg hat auch das LG DĂŒsseldorf mit Urteil vom 31. MĂ€rz 2020 entschieden, dass BMW eine unzulĂ€ssige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters verwendet hat und deshalb zum Schadenersatz verpflichtet ist (Az.: 7 O 67/19).

„Die Urteile zeigen, dass im Abgasskandal auch SchadenersatzsprĂŒche gegen BMW durchgesetzt werden können“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN RechtsanwĂ€lte.

Das gilt umso mehr, nachdem die EuGH-GeneralanwĂ€ltin Eleanora Sharpston  Ende April erklĂ€rt hat, dass sie Abschalteinrichtungen grundsĂ€tzlich fĂŒr unzulĂ€ssig hĂ€lt, wenn sie im realen Straßenverkehr zu einem erhöhten Emissionsausstoß fĂŒhren. Ausnahmen seien nur in sehr engen Grenzen und nur zum unmittelbaren Schutz des Motors vor BeschĂ€digung möglich. „Thermofenster wie BMW sie bei der Abgasreinigung verwendet, gehören demnach nicht zu den zulĂ€ssigen Ausnahmen“, so Rechtsanwalt Seifert.

Die Kanzlei BRÜLLMANN RechtsanwĂ€lte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose ErsteinschĂ€tzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

 

 

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