Geht der VW-Abgasskandal von vorne los? Bei der IG Dieselskandal häufen sich jedenfalls die Anrufe besorgter Verbraucher, die befürchten, dass in ihrem VW, Audi, Skoda oder Seat eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist. Dabei handelt es sich nicht um Fahrzeuge mit dem durch den Dieselskandal bekannt gewordenen Motor des Typs EA 189, sondern um Fahrzeuge mit dem Nachfolgemotor EA 288 und der Abgasnorm Euro 6.
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Gerüchte, dass VW auch bei diesem Motor eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat, kamen immer wieder mal auf. Nachdem der SWR unter Berufung auf interne VW-Dokumente vom Verdacht einer unzulässigen Abschalteinrichtung beim Motor EA 288 berichtete und die Staatsanwaltschaft Braunschweig Anfang Dezember 2019 die VW-Geschäftsräume in Wolfsburg durchsuchen ließ, erhärtete sich der Verdacht.
Das Landgericht Duisburg ist schon einen Schritt weiter. Mit Urteil vom 30.10.2018 verurteilte es VW bereits bei einem VW Golf VII mit dem Motor EA 288 und der Abgasnorm Euro 6 wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung zu Schadensersatz.
VW vertritt jedoch den Standpunkt, dass Abgaswerte nur im Prüfmodus und nicht auf der Straße eingehalten werden müssen und hält die beanstandete Funktion für legal. Der Konzern legte daher erwartungsgemäß Berufung gegen das Urteil des LG Duisburg ein.
Das Berufungsverfahren wurde im November 2019 am OLG Düsseldorf stattfinden, wurde aber kurzfristig verschoben, wie tagesschau.de berichtet. Ein Grund für die Verschiebung ist unbekannt. Es kann aber vermutet werden, dass VW wie auch schon beim EA 189 ein wegweisendes Urteil durch ein Oberlandesgericht vermeiden möchte und deshalb lieber eine außergerichtliche Einigung mit dem Kläger sucht.
Das erhärtet wiederum den Verdacht, dass VW auch beim Motor EA 288 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat und dementsprechend Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. Die Anwälte der IG Dieselskandal beraten Sie gern.