Mit einem Software-Update wollte VW im Abgasskandal alle Probleme beseitigen. Dass das offenbar nicht gelungen ist, hat Volkswagen vom Landgericht Düsseldorf schwarz auf weiß. Das LG Düsseldorf entschied mit Urteil vom 31. Juli 2019, dass das Fahrzeug auch nach dem Aufspielen des Software-Updates über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügt (Az.: 7 O 166/18). Folge ist, dass der Kläger seinen VW Tiguan 2.0 TDI zurückgeben kann und Volkswagen den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten muss.
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Nach dem Software-Update hat VW ein sog. Thermofenster bei der Abgasrückführung verwendet. Dieses sorgt dafür, dass die Abgasreinigung nur bei Außentemperaturen zwischen 10 und 32 Grad Celsius vollständig funktioniert. Bei höheren und tieferen Temperaturen findet die Abgasreinigung nicht statt, gleiches gilt ab einer Höhe von 1000 Metern.
Auch wenn VW das Software-Update mit dem Kraftfahrt-Bundesamt abgestimmt hat, stellt dieses Thermofenster für das LG Düsseldorf eine unzulässige Abschalteinrichtung dar. Die Abstimmung mit dem KBA sei unerheblich, denn ob eine Abschalteirichtung zulässig ist, sei eine Frage, die die Gerichte klären müssen, stellte das LG Düsseldorf klar. Das verwendete Thermofenster führe dazu, dass das Fahrzeug weiterhin nicht den europäischen Vorschriften entspreche.
Der Kläger sei vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe Anspruch auf Schadensersatz, stellte das Gericht klar. Durch die Täuschung habe der Kläger einen ungewollten Kaufvertrag über ein mangelhaftes Fahrzeug abgeschlossen. Der Schaden sei durch die Installation des Software-Updates nicht beseitigt worden. Auch hier hätte VW den Kunden über die Einschränkungen bei der Abgasreinigung nach dem Update informieren müssen.
„Abschalteinrichtungen können nur in absoluten Ausnahmefällen zum Schutz des Motors zulässig sein. Wenn die Abgasreinigung schon bei Temperaturen unter 10 Grad abgeschaltet wird, kann von einer Ausnahmesituation nicht die Rede sein. Dann funktioniert die Abgasreinigung über mehrere Monate nicht vollständig“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.
VW hält das Thermofenster dennoch für zulässig und wird voraussichtlich in Berufung gehen. „Dass selbst nach dem Update noch über unzulässige Abschalteinrichtungen diskutiert werden muss, ist an sich schon ein absolutes Unding. Das Vertrauen der Verbraucher in VW dürfte dadurch jedenfalls weiter schwinden. Setzt sich die Auffassung des LG Düsseldorf durch, dass das Thermofenster eine unzulässige Abschalteinrichtung ist, können betroffene VW-Kunden weiterhin Schadensersatzansprüche geltend machen“, so Dr. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.