LG Darmstadt 9 O 305/18 – Schadenersatz im Abgasskandal bei VW Golf 7 (EA 288)

Ein weiteres Mal ist VW im Abgasskandal zu Schadenersatz bei einem VW Golf VII TDI mit dem Motor EA 288 verurteilt worden. Dabei handelt es sich um das Nachfolgemodell des durch den Abgasskandal bekannt gewordenen Motors EA 189. Mit Urteil vom 24. November 2020 entschied das Landgericht Darmstadt, dass in dem VW Golf VII des KlÀgers eine unzulÀssige Abschalteinrichtung verwendet wird und VW daher Schadenersatz leisten muss (Az.: 9 O 305/18).

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Das LG Darmstadt kam zu der Überzeugung, dass in dem VW Golf mit dem Motor EA 288 eine Fahrkurvenerkennung verwendet wird, anhand derer die Motorsteuerung erkennt, ob sich das Fahrzeug im PrĂŒfmodus befindet. Eine Folge dieser Erkennung sei, dass der Emissionsausstoß im PrĂŒfmodus gesenkt wird, wĂ€hrend er im normalen Straßenverkehr wieder ansteigt, so das Gericht.

Der KlĂ€ger habe hinreichende Anhaltspunkte fĂŒr das Vorhandensein einer unzulĂ€ssigen Abschalteinrichtung geliefert und VW habe den Vorwurf nicht widerlegen können. VW habe nur pauschal vorgetragen, dass die Fahrkurvenerkennung keinen Einfluss auf den Emissionsausstoß habe und eine PrĂŒfstandserkennung nicht unzulĂ€ssig sei. FĂŒr das LG Darmstadt war das zu wenig. Das Vorhandensein einer Zykluserkennung deute auf eine unzulĂ€ssige Abschalteinrichtung hin. VW mĂŒsse das Fahrzeug daher zurĂŒcknehmen und den Kaufpreis abzĂŒglich einer NutzungsentschĂ€digung erstatten.

Auch das LG Regensburg (Az.: 73 O 1181/19) und das LG DĂŒsseldorf (Az.: 11 O 190/18) haben VW wegen der Verwendung einer unzulĂ€ssigen Abschalteinrichtung bereits wegen der Verwendung einer unzulĂ€ssigen Abschalteinrichtung bei einem VW Golf VII verurteilt.

Der EuGH hat zudem in seinem  bemerkenswerten Urteil v0m 17.12.2020 festgestellt, dass Abschalteinrichtungen inklusive Thermofenster bei der AbgasrĂŒckfĂŒhrung grundsĂ€tzlich unzulĂ€ssig sind (Az.: C-693/18). „Nach diesem Urteil des EuGH sind die Chancen auf Schadenersatz im Abgasskandal noch einmal deutlich gestiegen, auch bei Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 288“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN RechtsanwĂ€lte.

Als Nachfolgemodell des EA 189 kommt der EA 288 bei Dieselfahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda bis zwei Liter Hubraum zum Einsatz.

Die Kanzlei BRÜLLMANN RechtsanwĂ€lte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose ErsteinschĂ€tzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

 

 

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